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GD Holz fordert im Rahmen des Evaluierungsprozesses der Europäischen Holzhandelsverordnung eine Erweiterung des Produktsortiments

23.07.2015rss_feed

GD Holz fordert im Rahmen des Evaluierungsprozesses der Europäischen Holzhandelsverordnung eine Erweiterung des Produktsortiments

Derzeit wird seitens der Europäischen Kommission die 2013 in Kraft getretene Holzhandelsverordnung einem Evaluierungsprozess unterzogen. Dazu werden alle an der Verordnung beteiligten Kreise, darunter NGOs, Verbände, Unternehmen, Behörden und Ministerien hinsichtlich des Inkrafttretens der Verordnung, ihrer Wirksamkeit, der nationalen Umsetzung und gegebenenfalls dem dadurch entstehenden Aufwand befragt und um entsprechende Rückmeldung an die Kommission gebeten.


Ein Schritt in diesem Prozess war die Durchführung einer Online-Umfrage, die am 3. Juli 2015 geschlossen wurde. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) hat die Umfrage sowohl aus Verbandssicht als auch aus der Perspektive der Monitoring Organization (MO) beantwortet. Die Ergebnisse der Online-Umfrage nehmen Einfluss auf die Evaluierung der Verordnung, die die EU-Kommission bis zum 3. Dezember 2015 mittels eines Berichtes abschließen wird. Dieser wird anschließend dem Europäischen Rat sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt. Ferner wird dieser Bericht als Instrument gesehen, um zu prüfen, ob die Verordnung ein wirksames Mittel gegen den Import von illegal geschlagenem Holz ist, inwieweit sie kleine und mittelständische Unternehmen belastet und wie die Wechselwirkung mit dem FLEGT-Aktionsplan der EU eingeschätzt wird.

 

Der GD Holz hat neben der Beantwortung des Online-Fragebogens bei der zuständigen Stelle der EU-Kommission noch einmal zusätzlich das klare Statement abgegeben, dass sowohl der GD Holz und die GD Holz Service GmbH als auch alle vertretenen Mitgliedsunternehmen das Hauptziel der Verordnung begrüßen, nämlich illegal geschlagenes Holz vom europäischen Markt zu verbannen und hiermit auch ein Zeichen für andere Abnehmerländer, aber auch auf der Beschaffungsseite zu setzen. Aus Sicht des GD Holz ist jedoch innerhalb der Umsetzung der Verordnung noch Verbesserungsbedarf.

 

Eine einheitliche Umsetzung der Verordnung in allen Mitgliedsstaaten muss oberste Priorität haben. Diese geht einher mit einheitlichen Vorschriften und Kriterien für die zuständigen nationalen Behörden und natürlich auch mit einheitlichen Strafmaßnahmen. Es ist offensichtlich, dass ein fairer Wettbewerb nur effektiv durch ein EU-weit wirksames Rechtssystem erreicht werden kann.

 

In der Verordnung sollte eine glaubwürdige Zertifizierung innerhalb der Risikoanalyse eine höhere Bedeutung zugemessen werden, ohne dass Zertifizierung zur verpflichtenden Bedingung für vernachlässigbares Risiko werden darf.

Die gelegentlich geäußerte Forderung, neben dem Legalitätsnachweis auch einen Nachweis der Nachhaltigkeit in der neuen Verordnung zu verankern, lehnt der GD Holz ab. Zum einen widerspricht dies der Formulierung nach den Gesetzen des Landes in der aktuellen Verordnung, zum anderen wird der Begriff Nachhaltigkeit sehr unterschiedlich definiert und ausgelegt. Damit ist faktisch eine Prüfung im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht durchführbar.

 

Der GD Holz schlägt vor, weitere Produkte aus Holz einzubeziehen, die momentan noch nicht von der Verordnung erfasst werden, da sie sich nicht in Kapitel 44 der kombinierten Nomenklatur befinden. Eine größere Produktpalette der EUTR ist notwendig, um eine ausgewogene und faire Basis für alle Unternehmen, die mit Holz und Holzprodukten handeln, zu schaffen. So könnten nach der aktuellen Verordnung zum Beispiel Holzimporte als illegal befunden werden, der Import von Holzlöffeln oder Schneidebrettern aus der gleichen Holzart hingegen nicht.

Weiter wünscht sich der GD Holz eine Reduzierung der von der Verordnung erfassten Produktgruppen, die nicht aus Holz hergestellt sind, aber dennoch unter einer Warentarifnummer des Kapitels 44 angemeldet werden. Hier hat es in der Vergangenheit beispielsweise mit massivem Bambusparkett gegensätzliche Auffassungen gegeben. Ein weiteres Beispiel dafür ist Palmenfurnier.


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