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Zollanmeldung = kompliziert und vielschichtig? In Zukunft nicht mehr!

08.06.2022rss_feed

Zollanmeldung = kompliziert und vielschichtig? In Zukunft nicht mehr!

Die Europäische Kommission hat eine vorläufige politische Einigung zwischen den Mitgesetzgebern über die neue Initiative EU Single Window for Customs erzielt, die den Austausch elektronischer Informationen erleichtern wird. Dabei geht es darum, den Informationsaustausch zwischen beteiligten Behörden zu vereinfachen und es gleichzeitig Importeuren zu ermöglichen, sich mehrere administrative Schritte beim Import zu sparen.


Bei der Einfuhr von Waren in die Union gibt es viele verschiedene Behörden, die für unterschiedliche Politikbereiche zuständig sind, z. B. Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei, sowie Marktüberwachung und Produktkonformität. Dieses Zusammenspiel führt dazu, dass die Unternehmen Informationen an verschiedene Behörden mit jeweils eigenen Portalen und Verfahren übermitteln müssen. Das ist zeitaufwendig, kompliziert und unübersichtlich. Ebenso schränkt es die Fähigkeit der Behörden ein, gemeinsamen Informationsaustausch zu betreiben.

Unternehmen sollen in Zukunft mit dem single window for customs in der Lage sein, zollrechtliche und regulatorische Informationen für die Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr von Waren nur einmal und über eine einzige Anlaufstelle zu übermitteln. Diese werden dann automatisch den an der Warenabfertigung beteiligten Behörden übermittelt.

Das einheitliche EU-Fenster wird die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Zollbehörden und anderen Nicht-Zollbehörden an den EU-Grenzen verbessern und die automatische Überprüfung von Nicht-Zoll-Formalitäten wie Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Produktkonformität ermöglichen und ferner wird es Abläufe bei der Ein- und Ausfuhr von Waren in die bzw. aus der EU digitalisieren und vereinfachen - ein lange überfälliger Schritt.

Die COVID-19-Krise und die beispiellosen Sanktionen der EU gegen Russland haben gezeigt, dass flexible, robuste und vor allem digitale Zoll- und Nichtzollverfahren erforderlich sind. Sobald das Portal operativ freigeschaltet sein wird, informieren wir sie. (NOP)


Foto: © Gerhard Seybert  - fotolia.com

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