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Wird das Bauen wieder günstiger? Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E liegt vor

17.07.2024rss_feed

Wird das Bauen wieder günstiger? Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E liegt vor

Um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern, soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert werden. Es soll einfacher möglich sein, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind, so das Bundes-Justizministerium (BMJ).


Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat vergangene Woche einen Referenten-Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz an die Ressorts der Bundesregierung geschickt. In einem Informationspapier des BMJ heißt es dazu: Um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern, soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert werden. Es soll einfacher möglich sein, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind und die gesetzlich nicht zwingend sind (gemeint sind anerkannte Regeln der Technik – aRdT.

Das Gebäudetyp-E-Gesetz ändert also nichts an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die alle Bauvorhaben einhalten müssen. Konkret nennt das BMJ drei Änderungen des Bauvertragsrechts, die mit einem Gebäudetyp-E-Gesetz angestrebt werden:

  • Der Begriff der aRdT soll konkreter gefasst werden. Es soll erreicht werden, dass reine Komfortstandards im Allgemeinen nicht als aRdT gewertet werden
  • In Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern soll die Abweichung von den aRdT erleichtert werden
  • Ein Abweichen von den aRdT soll nicht mehr automatisch ein Sachmangel sein.

Das neue Gesetz könnte frühestens im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Grundsätzliche Zustimmung zum Referenten-Entwurf kommt von Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe weist allerdings darauf hin, dass zwingend das Bürgerliche Gesetzbuch (§633 BGB) geändert werden müsse, damit der Gebäudetyp E in der Praxis auch funktioniere. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen teilt mit: Dieser Entwurf springt aber zu kurz, wenn nicht die privaten Bauherren davon ebenfalls profitieren können.


Hintergrund: Was ist der Gebäudetyp E?

Durch die Baubranche geistert immer häufiger der Begriff Gebäudetyp E. Das E steht für einfach oder auch für experimentell. Inhaltlich geht es um neue Wege, Kostensenkungspotenziale beim Bauen zu nutzen. Letztes Jahr schaffte es die Wortschöpfung sogar in den 14-Punkte-Plan der Bundesregierung. Höchste Zeit also, der Frage nachzugehen, was der Gebäudetyp E eigentlich sein soll.

Anlässlich des letzten Wohnungsgipfels Ende September 2023 im Bundeskanzleramt hatte die Bundesregierung einen 14-Punkte-Plan veröffentlicht, der verschiedene Maßnahmen für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft enthält. In diesem Dokument macht sich die Politik auch den Begriff Gebäudetyp E zu eigen, der erst ein Jahr zuvor aus dem Kreis der Architektenkammern ins Spiel gebracht wurde.

Konzept vor allem für fachkundige Bauherren und Planer

Bauen muss zukünftig einfacher, schneller und günstiger werden., so die Forderung in dem 14-Punkte-Plan. Dazu soll das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E befördert werden, indem Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Bauordnungen vorzunehmen.

Seitens des GD Holz kann die Maßnahme nur begrüßt werden, wenn dadurch die Bauwirtschaft angekurbelt wird und innovatives Bauen dadurch vereinfacht wird. Wichtig ist insbesondere für die ausführenden Gewerke, dass sie rechtssicher arbeiten können. Schon heute sind viele übliche Konstruktionen, z. B. im Bereich Fassade als Sonderkonstruktionen zu bewerten, da technische Regeln fehlen. Die Maßnahmen können so zum Impuls- und Ideengeber werden.

(zel)


Foto © Grafiken: ByAK

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