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Weitere Angebote unter Verdacht der Sanktionsumgehung auf dem Binnenmarkt

16.04.2025rss_feed

Weitere Angebote unter Verdacht der Sanktionsumgehung auf dem Binnenmarkt

Der GD Holz erhält weiterhin Informationen über Angebote, die im Widerspruch zu den geltenden EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus stehen. Insbesondere Produkte aus Lärche (Fassade, Terrasse) und Birkensperrholz stehen im Fokus.


Teilweise wird in diesen Angeboten sogar offen eingeräumt, dass dem Anbieter die Sanktionslage bekannt ist und dass Unternehmen in der EU solche Geschäfte eigentlich nicht abschließen dürfen. Häufig sind die Lieferwege dabei so dargestellt, dass sie suggerieren, es bestehe kein Risiko für das eigene Unternehmen – sollte man auf das Angebot eingehen. Auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten erreichen uns über die ETTF vergleichbare Berichte über Umgehungsversuche.

Der GD Holz hat wiederholt davor gewarnt, derartige Angebote anzunehmen. Oft ist den Unternehmen dabei nicht bewusst, dass sie mit solchen Handlungen Ordnungswidrigkeiten begehen – insbesondere im Hinblick auf die EUTR, da man für Produkte russischer Herkunft seit 2022 keine legale Inverkehrbringung mehr belegen kann. Wenn Ware in Drittstaaten umgepackt, neu gelabelt oder mit neuen Ursprungsdokumenten versehen wurde, steht die Frage im Raum, ob es sich um einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht handelt – was strafbar wäre. Wenn in einem Angebot klar erkennbar ist, dass es gezielt darauf ausgelegt ist, Sanktionen zu umgehen, liegt eindeutig ein Rechtsverstoß vor.


Weiterhin können Anbieter von frischen Produkten (ungetrocknet) aus Lärche in gängigen Maßen sich mittlerweile nicht mehr auf Altbestände berufen. Das ist widersinnig und die Bestände der schnell drehenden Dimensionen dürften nun weitestgehend abverkauft sein. Bei diesen Angeboten muss vor dem Import genauestens und unter Zuhilfenahme von wiss. Methoden des Thünen-Instituts oder Agroisolab geprüft werden, ob die Herkunftsangabe, sofern nicht Russland, realistisch ist.

Bezüglich Birkensperrholz hat die EU-Kommission Mitte März eine offizielle Warnung herausgegeben, dass es sich bei Birkensperrholz um ein Produkt handelt, dass oftmals mit Sanktionsumgehung in Verbindung gebracht wird. Dieser Schritt wird weitere Ermittlungen europäischer Marktaufsichtsbehörden (bspw. OLAF) sowie der nationalen Zollstellen zu Folge haben.

Wir bitten weiterhin um Hinweise zu solchen Vorgängen und stehen nach wie vor im Austausch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). (nop)


Foto © Istock.com

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