Warum es so wichtig ist, auf die Kulanz
zu verweisen!
Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Holzhändler liefert Böden/Türen/Fassaden etc. Der (gute) Handwerkerkunde baut das Material ein und es zeigen sich nach einigen Monaten Schäden. Die erste Behauptung ist in der Praxis grundsätzlich: 'Das Material war mangelhaft.' In den überwiegenden Fällen, die sachverständig untersucht werden, stellt sich allerdings später heraus, dass die Montageleistung (zumindest in erheblichem Umfang) für den Schaden (mit)ursächlich war.
Der durchschnittliche Fall in der Holzhandelspraxis wird indessen nicht erst sachverständig untersucht, sondern soll im Interesse aller, schnell und unkompliziert gelöst werden. Je besser der Handwerkerkunde, desto schneller ist der Handel bereit, Ware nachzuliefern. Um jetzt nicht rechtlich in eine Falle zu laufen, ist es wichtig, alle Beteiligten unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die Nachlieferung rein 'aus Kulanz, ohne jegliche Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung hierzu', erfolgt. Die Gründe dafür sind folgende:
Es geht um die Frage, ob mit der Nachlieferung auch die Verjährung der Gewährleistungsrechte wieder von neuem anfängt zu laufen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes hängt dies davon ab, ob die Nachlieferung unter Berücksichtigung aller Umstände als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers bzw. Unternehmers zu verstehen ist. Dabei sind vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten zu berücksichtigen. Ein Neubeginn der Verjährung kommt dann in Betracht, wenn der Verkäufer oder Werkunternehmer aus der Sicht des Kunden nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein.
Kommt also die Auslegung der Umstände zu diesem Ergebnis, so steht der Händler erneut für die volle Zeit in der Haftung. Deshalb sollte immer ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Lieferung aus Kulanz erfolgt.
(Der Hinweis hilft freilich nicht, wenn feststeht oder festgestellt wird, dass das Material tatsächlich mangelhaft war, dann kann sich niemand den rechtlichen Folgen allein durch den Hinweis auf Kulanz
entziehen). (ga)
