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Vorbereitungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes laufen auf Hochtouren

27.04.2022rss_feed

Vorbereitungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes laufen auf Hochtouren

Zum 01.01.2023 wird das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft treten. Zunächst gilt es unmittelbar nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Es ist aber davon auszugehen, dass die gesamte Lieferkette betroffen sein wird. Kontrollbehörde ist das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Es schafft aktuell die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen, um ab dem 1. Januar 2023 seinem gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachkommen zu können. Am Standort Borna wird das Verwaltungsgebäude eingerichtet und Stellen ausgeschrieben.

Zu den Sorgfaltspflichten der unmittelbar in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen gehören ab 2023:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

 

Entsprechende Anforderungen werden dann auch an die unmittelbaren Lieferanten der Großkonzerne gestellt. In der weiteren mittelbaren Lieferkette ist die Einführung einer Sorgfaltspflicht dann vor allem anlassbezogen risikobasiert durchzuführen.

Das BAFA wird ab 2023 die Kontrollen aufnehmen und prüfen, ob die unmittelbar betroffenen Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen und Kontrollen durchführen, um Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern. Als Druckmittel steht ihm die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern zur Verfügung.

Interessant ist, dass es auch Aufgabe des BAFA ist, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen und Handreichungen zu veröffentlichen, die bis Mitte 2022 erstellt sein sollen. Schon heute kann ein FAQ auf der Seite des BAFA abgerufen werden:

bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html


Foto: © Reinholtd Löffler - thinkstock

Foto: © Reinholtd Löffler - thinkstock