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Verwenden Sie bereits die „neuen“ Tegernseer Gebräuche“?

28.05.2024rss_feed

Verwenden Sie bereits die neuen Tegernseer Gebräuche"?

Der Prozess der Neufeststellung der Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland konnte im Sommer 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Die überarbeitete Fassung ersetzt damit die Fassung aus dem Jahr 1985.


Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland, besser bekannt als Tegernseer Gebräuche oder kurz TG, wurden neu festgestellt. Die Verabschiedung fand im Rahmen eines Zusammentreffens der Kommission im Sägewerk Seltmann im Allgäu im Juli 2023 statt. Das Dokument ersetzt damit die Vorgängerfassung von 1985 und sollte durch alle Anwender berücksichtigt werden, damit die Neufassung Rechtskraft entfaltet.


Verweisen Sie auf die neuen Gebräuche!

Das Handelsrecht kennt als Besonderheit neben gesetzlichen Bestimmungen sogenannte Handelsbräuche und das Handelsgewohnheitsrecht. Ein Handelsbrauch entsteht durch dauerhaft und wiederholend ausgeführte Gewohnheiten und Gebräuche unter Kaufleuten.

Insofern ist es wichtig, wenn Sie eine ältere Fassung der TG z. B. auf Ihrer Website oder an anderer Stelle verwenden, nun auf die Fassung 2023 zu verweisen. Durch eine dauerhafte und wiederholende Anwendung der neuen Gebräuche werden diese belastbar und können in einem künftigen Streitfall Ärger vermeiden.

Die Tegernseer Gebräuche entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 HGB Normcharakter und spielen eine elementare Rolle bei Handelsabschlüssen, Reklamationen und Vergleichen, v. a. dann, wenn Vertragsdetails fehlen oder widersprüchlich sind und in der Konsequenz auf allgemein übliche Gebräuche zurückgegriffen werden muss.

Langer Prozess der Neufeststellung

Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbestandteilen nicht vereinbart werden und können Rechtskraft entfalten, wenn individuelle Vereinbarungen zu einem speziellen Punkt in Verträgen fehlen oder widersprüchlich sind. Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die traditionsreichen Handelsgebräuche zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt.

Seit der letzten Aktualisierung des Regelwerks im Jahr 1985, ist in der Branche viel geschehen: Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung wurde ein entsprechender Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt.


Sichere Rahmenbedingungen schaffen

Die neu festgestellten Handelsgebräuche stellen eine schriftlich kodierte Dokumentation gelebten Brauchtums im Sinne des § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) dar und sind damit eine Alternative zu individuellen Vertragsbestimmungen.

Gebräuche können für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk entscheidend sein, wenn bei Vergleichen, Reklamationen oder Handelsabschlüssen keine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbestimmungen (ALZ), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vereinbarungen galten.

Durch die Verknüpfung mit dem Handelsgesetzbuch entfalten Gebräuche Normcharakter und sind rechtlich bindend, wenn keine Individualabsprachen getroffen wurden. Damit können sie eine rechtssichere Vertragsgrundlage für Unternehmen darstellen oder vereinbarte Vertrags- und Zahlungsbestimmungen erweitern und präzisieren.

Mit dem Regelwerk wird der Branche ein aktualisiertes Dokument bereitgestellt, das Klarheit, Rechtsicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden schafft.

Gedruckte Version gefällig?

Wenn Sie Druckfassungen der Gebräuche benötigen, finden Sie hier alle Informationen: Druckexemplare der Tegernseer Gebräuche

 

 


Foto: © GD Holz

Foto: © GD Holz