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Verpackungsverordnung: EU-Kommission verabschiedet FAQ und Leitfaden

08.04.2026rss_feed

Verpackungsverordnung: EU-Kommission verabschiedet FAQ und Leitfaden

Die Europäische Kommission hat zwei Dokumente verabschiedet, die die Umsetzung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (packaging and packaging waste regulation, PPWR) unterstützen sollen.


Hintergrund ist, dass die PPWR am 10. Februar 2025 in Kraft getreten ist und somit innerhalb der EU direkt gilt. Die Verordnung soll in allen EU-Mitgliedstaaten mit erstem Anwendungsbeginn ab dem 12. August 2026 die Reduzierung von Verpackungsmüll um 15% bis 2040 gewährleisten und durch verbindliche Recyclingfähigkeitsvorgaben und Wiederverwendungspflichten ermöglichen. Sie betrifft die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich Hersteller, Importeure, Vertreiber und Händler von Verpackungen.

In den nun bereitgestellten Dokumenten (Leitfaden und FAQ) präzisiert die Kommission ihre Auslegung mehrerer Bestimmungen, insbesondere der Definitionen von Verpackung, Hersteller und Importeur.

Abrufen können Sie beides unter folgenden links:

Guidance document

Frequently asked questions document (FAQ)


In Bezug auf die Harmonisierung der Kennzeichnung legt das Dokument fest, dass es den Mitgliedstaaten nach dem 12. August 2028 (bzw. 2029 für wiederverwendbare Verpackungen) nicht mehr gestattet sein wird, nationale Kennzeichnungen neben den harmonisierten EU-Kennzeichnungen beizubehalten. Allerdings werden darin keine wesentlichen praktischen Fragen zu diesen Kennzeichnungen (z. B. Farbe, Wortlaut) geklärt, die für die Industrie weiterhin von besonderem Interesse sind.

Parallel dazu ist anzumerken, dass die Kommission Ende Februar 2026 den delegierten Beschluss verabschiedet hat, der bestimmte Wirtschaftsakteure, die Palettenwickel und Umreifungsbänder verwenden, von den Anforderungen einer 100-prozentigen Wiederverwendung für diese Verpackungsformate ausnimmt. Dieser Beschluss wird nun von Parlament und Rat geprüft. (NOP)


Foto: © Joris-van-Ostaeyen, istock

Foto: © Joris-van-Ostaeyen, istock