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Vereinfachung der EUDR: BMLEH unterstützt Vorschläge des GD Holz

08.04.2026rss_feed

Vereinfachung der EUDR: BMLEH unterstützt Vorschläge des GD Holz

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat kürzlich Vorschläge für eine weitere Vereinfachung der EUDR an die EU-Kommission geschickt. Dabei wurden etliche Forderungen des GD Holz übernommen.


Der GD Holz hat im Februar, zusammen mit seinem Dachverband ETTF, ein Papier mit 17 Forderungen zur Vereinfachung der EUDR verfasst und an die EU-Kommission verschickt. Dieses Schreiben haben wir auch an das BMLEH weitergeleitet.

Das BMLEH hat nun seinerseits Vorschläge für eine Vereinfachung der EUDR nach Brüssel geschickt. Darin werden einige Forderungen des GD Holz aufgegriffen und teilweise sogar noch deutlich erweitert. Hier eine Zusammenfassung der Forderungen des BMLEH, die mit den Vorschlägen des Handels übereinstimmen:

Vereinfachungen für den Handel mit Niedrigrisikoländern

Für Importe aus Niedrigrisikoländern (zurzeit insgesamt ca. 170 Länder, darunter u. a. USA, aber auch China) fordert das BMLEH eine Präzisierung der Informations- und Nachweispflichten. Insbesondere werden Informationen benötigt, welche Dokumente gesammelt werden müssen.

Zielgerichtete Ausgestaltung der Legalitätsanforderungen

Die Umsetzung der Legalitätsanforderungen durch Unternehmen soll klar am Regelungszweck der EUDR ausgerichtet und vereinfacht werden:

  • Präzisere Konkretisierung der tatsächlichen Anforderungen und Nachweispflichten
  • Möglichkeit für Produktionsländer eine transparente, länderspezifische Übersicht ihrer relevanten Rechtsvorschriften als Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen.
  • Vermeidung einer Verpflichtung zu einer faktischen und kaum leistbaren Vollprüfung nationaler Rechtsordnungen aller Herkunftsländer durch Unternehmen
  • Wo bereits Nachweise durch andere Verordnungen geleistet wurden, muss auf doppelnde Melde- und Nachweispflichten verzichtet werden.

 


Zentrale Verantwortung der EU-Kommission für Bereitstellung essenzieller Umsetzungsinstrumente und Harmonisierung der Kontrolle

Für fairen Wettbewerb ist eine einheitliche und effiziente Durchführung der EUDR erforderlich. Dazu ist es unerlässlich, dass die EU-Kommission den Behörden der Mitgliedstaaten dringend erforderliche Umsetzungsinstrumente rechtzeitig bereitstellt:

  • Rechtzeitige Bereitstellung eines leistungsfähigen, zuverlässigen und benutzerfreundlichen EU-Informationssystems mit stabilen Schnittstellen zur Anbindung externer Systeme
  • Bereitstellung eines Tools im EU-Informationssystem zur automatisierten Auswertung von Flächen- und Geodaten
  • Bereitstellung länderspezifischer Informationssammlungen zu Entwaldungs- und Legalitätsrisiken in Standardrisikoländern
  • Harmonisierung der Kontrollpraxis als Grundlage einer EU-weit einheitlichen Umsetzung der EUDR
  • Bereitstellung von Musterdokumenten zur Beurteilung von Nachweisen
  • Etablierung von Methoden inkl. Referenzdaten zur Herkunftsanalyse von Produkten
  • Verbindlicher Zeitplan für die Bereitstellung der Instrumente

Weitere Entlastungen der nachgelagerten Lieferkette

  • Möglichst weitgehende Beschränkung der Prüfpflicht auf Erstinverkehrbringer (Importeure).
  • Keine Sanktionen und Durchgriffe in der nachgelagerten Lieferkette bei Verstößen von Erstinverkehrbringern.
  • Keine unverhältnismäßigen Korrekturmaßnahmen (z. B. Rücknahmen im Handel).
  • Vereinfachung des Referenznummernsystems durch eine unternehmensbezogene Identifikation: Technische Einführung einer spezifischen Unternehmens-Referenznummer für Erstinverkehrbringer, die standardisiert an die nachgelagerte Lieferkette in Verbindung mit relevanten Produkten weitergegeben werden kann.
  • Keine Verpflichtung für die nachgelagerte Lieferkette zur aktiven Einholung von Referenznummern.
  • Präzisierung des Umgangs mit begründeten Bedenken: Eindeutige Festlegung als rein reaktive Pflicht sowie Beschränkung auf Mitwirkung im Rahmen behördlicher Verfahren, Nachverfolgung entlang der Lieferkette nur im Rahmen der Möglichkeiten
  • Beschränkung nicht anlassbezogener Kontrollen auf die Abfrage, ob begründete Bedenken vorliegen.

Wir haben bereits mit dem BMLEH Kontakt aufgenommen und unsere Unterstützung für diese Vorschläge mitgeteilt. Gleichzeitig setzen wir uns in Brüssel dafür ein, dass noch weitere Vereinfachungen erreicht werden. Dazu gehören z. B. die bessere Anerkennung von Zertifizierungen für die Erfüllung der EUDR sowie die Vereinfachung der Anforderungen der Geolokalisierung.

Die Kommission hat angekündigt, Ende April weitere Vereinfachungen der EUDR vorzuschlagen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. (fk)


Foto: © GD EUDR

Foto: © GD EUDR