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Urteil zu VOC-Vorgaben in Baden-Württemberg in Kraft getreten

27.01.2021rss_feed

Urteil zu VOC-Vorgaben in Baden-Württemberg in Kraft getreten

Nachdem sowohl Klägerin (Swiss Krono) als auch Beklagte (Land Baden-Württemberg) auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben, ist das am 7.10.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zu den in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg (VwV-TB) vorgesehenen zusätzlichen Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB und Spanplatten Ende November in Kraft getreten.


VOC-Anforderungen für unwirksam erklärt

Die im Anhang 8 der VwV-TB (BW) aufgeführten VOC-Anforderungen (Punkt 2.2.1.1) wurden für unwirksam erklärt und müssen in Baden-Württemberg nicht mehr beachtet werden.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um den Summenwert, die Konzentration, den nach einer Einzelstoffbewertung gebildeten (Summen)-R-Wert und die Mengenbegrenzung für nicht bewertbare VOC. Die anderen Teile der Verwaltungsvorschrift bleiben dagegen in Kraft.

Die inzwischen veröffentlichte schriftliche Begründung des VGH umfasst insgesamt 114 Punkte (siehe Link) und ist damit noch umfangreicher als die am 10. Juli 2019 ergangene Entscheidung in dem vorangegangenen Verfahren. Diese Entscheidung war mit insgesamt 59 Punkten zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.

Hintergrund zur VV-TB Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Verwaltungsvorschrift war im Dezember 2017 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau erlassen worden und sollte eigentlich am 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Das Umweltministerium hatte die in der Verwaltungsvorschrift festgelegten VOC-Anforderungen für OSB und Spanplatten allerdings am 12. Dezember 2018 zunächst bis zum 30. September 2019 außer Vollzug gesetzt. Nach der VGH-Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren war diese Außervollzugsetzung Mitte August 2019 über den 30. September hinaus bis auf Weiteres verlängert worden.

Das Hauptsacheverfahren ging auf einen von der Swiss Krono Group Mitte Dezember 2018 beim VGH Baden-Württemberg eingereichten Normenkontrollantrag zurück. Parallel dazu hatte das Unternehmen auch einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit der das Inkrafttreten der zusätzlichen VOC-Anforderungen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren verhindert werden sollte.

 

Weitere Verfahren werden in weiteren Bundesländern folgen

Es ist davon auszugehen, dass das in Baden-Württemberg gefällte Urteil auch in anderen Bundesländern zu laufenden Verfahren führen wird.

Nordrhein-Westfalen hat die VOC-Vorgaben bereits vor einiger Zeit ausgesetzt. Thüringen soll dem folgen und ein weiteres Verfahren läuft derzeit in Sachsen. Ganz ist die Sache noch nicht vom Tisch, aber das Urteil in Baden-Württemberg steht und wird Signalwirkung für weitere Bundesländer haben.

Nach der erneut negativen Entscheidung des VGH Mannheim wird sich auch die für die Erarbeitung der MVV TB zuständige Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz mit der Ablehnung der VOC-Vorgaben befassen müssen. Es bleibt daraus zu hoffen, dass dieses Hemmnis für das Bauen mit Holz bundeseinheitlich abgeschafft wird. (zel)

 

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