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TM Russisches Birkensperrholz – Verstöße gegen und Umgehung von Sanktionen, Antidumpingzöllen, Zollvorschriften und holzbezogenen Anforderungen

22.03.2023rss_feed

TM Russisches Birkensperrholz – Verstöße gegen und Umgehung von Sanktionen, Antidumpingzöllen, Zollvorschriften und holzbezogenen Anforderungen

Russland war der wichtigste Lieferant von Birkensperrholz in die EU. Holz und Holzerzeugnisse russischen Ursprungs sind jedoch seit dem 9. April 2022 durch EU-Sanktionen verboten (ab dem 10. Juli 2022 in vollem Umfang), und russisches Birkensperrholz unterliegt seit dem 10. November 2021 den endgültigen Antidumpingmaßnahmen der EU. Dennoch werden verschiedene Techniken angewandt und die Einfuhren fortgesetzt, was zu einer Verletzung und Umgehung verschiedener geltender rechtlicher Vorschriften führt.


Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Russland ist die Einfuhr von russischem Holz oder Holzerzeugnissen in die EU illegal.

Die EU-Sanktionen gegen Russland beinhalten ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der direkten oder indirekten Weitergabe von gelisteten Waren in die EU, wenn diese ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. Außerdem ist es verboten, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die eine Umgehung der Sanktionen bezwecken oder bewirken. Ähnliche Beschränkungen gelten auch für die Sanktionen gegen Belarus. Darüber hinaus verbietet die EU die Einfuhr von Waren (einschließlich Birkensperrholz) mit Ursprung in bestimmten besetzten ukrainischen Gebieten.

Die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland unterliegen ebenfalls Antidumpingzöllen, die zwischen 14,4 % und 15,8 % liegen. Die Umgehung von Antidumpingzöllen ist nach der Antidumpinggrundverordnung verboten und die Umgehung von Zöllen kann als Zollbetrug eingestuft werden.


Angebot und Einfuhr von russischem Birkensperrholz auf den EU-Markt gehen weiter:

Russisches (und möglicherweise weißrussisches) Birkensperrholz wird nach wie vor in die EU eingeführt, wobei Umladungen, geringfügige Änderungen in Drittländern oder falsche Ursprungserklärungen zum Einsatz kommen. Dies führt auch zur Umgehung von Zöllen als Folge von Betrug beim Ursprung oder der Einreihung. Darüber hinaus verstoßen solche Einfuhren auch gegen die EUTR.

  • Reine Umladung - Birkensperrholz wird mit einer betrügerischen Ursprungserklärung über Drittländer umgeleitet, um die Lieferung aus Russland zu verschleiern. Einige der betreffenden Drittländer verfügen nicht über Produktionskapazitäten, die es ihnen ermöglichen würden, bestimmte Mengen in die EU zu liefern.
  • Geringfügige Änderungen (und Ursprungsbetrug) - In Drittländern werden geringfügige Änderungen an russischem Birkensperrholz vorgenommen, um einen anderen Ursprung zu deklarieren. Die Vorgänge sind wahrscheinlich zu geringfügig, um den Ursprung rechtmäßig zu begründen, und zielen nur darauf ab, geltende Beschränkungen zu umgehen.
  • Angabe eines anderen (falschen) KN-Codes - Birkensperrholz wird fälschlicherweise als eine andere Ware eingereiht, damit die Ware nicht in den Anwendungsbereich der Beschränkungen fällt.

Marktkenntnisse und Einfuhrstatistiken stützen andere Hinweise auf illegale Einfuhren:

Weltweit werden etwa 80 % des Birkensperrholzes in Russland, Weißrussland und der Ukraine hergestellt und sind daher entweder von den Sanktionen oder von der Lage im Kriegsgebiet betroffen. Das russische Exportvolumen nach Europa betrug 2021 etwa 1,3 Mio. m3.

Im Jahr 2022 sind die Einfuhren von Birkensperrholz mit russischer Ursprungsangabe in die EU stark zurückgegangen. Dies fällt mit einem deutlichen Anstieg der Einfuhren von Birkensperrholz in die EU zusammen, das angeblich aus Drittländern stammt. Es ist zu bedenken, dass Drittstaaten keine relevanten oder ausreichenden Kapazitäten für Birkensperrholz vorhalten, die es ihnen ermöglichen würden, die festgestellten Mengen zu liefern.

Die Daten bestätigen auch, dass die chinesischen und türkischen Einfuhren von Sperrholz mit Ursprung in Russland im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 erheblich zugenommen haben.

Nachteilige Auswirkungen auf die EU-Industrie:

Die Verletzung von EU-Sanktionen führt unweigerlich zu einer erheblichen Schädigung der EU-Industrie. Sanktionsverstöße bedeuten Einfuhren zu besonders niedrigen Preisen (um die mit den beschriebenen Aktivitäten verbundenen Risiken auszugleichen) und in diesem Fall auch die Umgehung der für Birkensperrholz mit Ursprung in Russland geltenden Zölle.


Schlussfolgerung:

Es gibt Beweise dafür, dass russisches Birkensperrholz unter Verletzung der EU-Sanktionen und unter Umgehung der geltenden Zölle in die EU exportiert wird. Es gibt E-Mails und andere Mitteilungen, die auf Umladungen, geringfügige Änderungen und eine falsche Klassifizierung der Waren hinweisen. Diese Beweise werden durch Marktkenntnisse und Einfuhrstatistiken gestützt.

Die EU-Sperrholzindustrie hat sich unter der Federführung der Finnischen Forstindustrieverbände zu einer Initiative zusammengetan, diese Beweise zu sammeln, zu dokumentieren und an die kontrollierenden Behörden weiterzugeben, darunter das in Deutschland zuständige BAFA. Angestrebt wird die Durchsetzung der Sanktionen, die Unterbindung illegaler Einfuhren und die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs in der gesamten Wertschöpfungskette.

Dieser Text ist eine überarbeitete Übersetzung eines Schreibens des Finnischen Forstindustrieverbands und dient der grundsätzlichen Information der Branche zum Sachverhalt. Der GD Holz hat in der Vergangenheit mehrfach vor Importen fragwürdigen Ursprungs gewarnt.


Foto: © GD Holz

Foto: © GD Holz