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Teak auf der Gorch Fock: WWF und DNR ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

01.09.2021rss_feed

Teak auf der Gorch Fock: WWF und DNR ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Die Umweltschutzorganisationen Deutscher Naturschutzring (DNR) und WWF wollen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine neuerliche Überprüfung der Teak-Lieferung für das Segelschulschiff 'Gorch Fock' durchsetzen. Dies hat der WWF vor kurzem mitgeteilt.


Für die ohnehin aufgrund der hohen Kosten in Kritik stehenden Restaurierung der Gorch Fock sei nach Ansicht von DNR und WWF illegal eingeschlagenes Teak aus Myanmar verwendet worden. Aus Sicht des WWF sei davon auszugehen, dass die Beschaffung des Teaks nicht den Vorgaben der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) entsprochen habe. Dieser Darstellung haben der GD Holz und das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen bereits im Oktober 2018 widersprochen und auf die Überprüfung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hingewiesen. Die BLE hatte das 2016 und 2017 importierte Teak im Juli 2017 und Juni 2018 überprüft.

DNR und WWF werfen der BLE vor, die Teak-Importe 2018 unzureichend geprüft zu haben. Mit ihrer Forderung nach einer erneuten Überprüfung sind die beiden Umweltschutzorganisationen aber bereits in mehreren Instanzen gescheitert. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln bereits Anfang Dezember einen Baustopp für die Gorch Fock wegen der möglicherweise illegalen Teak-Lieferungen abgelehnt hat, wurde am 29. April auch der neuerliche Prüfauftrag abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 01. Juli durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigt. Der von DNR gestellte und vom WWF unterstützte Eilantrag wurde abgelehnt. Das OVG hat die Voraussetzung für ein Eilverfahren als nicht gegeben angesehen. Die OVG-Entscheidung ist unanfechtbar.

Der WWF verfolgt das Thema mit äußerster Vehemenz und will trotz mehrerer juristischer Niederlagen nicht aufgeben. Der GD Holz bezweifelt jedoch, dass die geäußerten Vorwürfe haltbar sind. So wird z. B. die Umgehung von Exportsteuern in Myanmar angegeben. Dies stellt aber laut momentaner Einschätzung des GD Holz keinen Verstoß gegen die EUTR dar, da es nicht in Zusammenhang mit illegalem Holzeinschlag gemäß der Definition der EUTR steht. (fk)

Quelle: EUWID


Foto: © Wikipedia

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