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Seit 01.01. neue Förderbedingungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Verwendung von zertifiziertem Holz verpflichtend für Neubauförderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

18.01.2023rss_feed

Seit 01.01. neue Förderbedingungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Verwendung von zertifiziertem Holz verpflichtend für Neubauförderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

 

Zum 01.01.2023 ist die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Ziel der BEG ist es, Investitionen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.


 

Seit dem 1. Juli 2021 werden das nachhaltige Bauen und die Nachhaltigkeitszertifizierung als Instrument der Qualitätssicherung im Rahmen der BEG gefördert. Die Voraussetzung hierfür ist die Aus­zeichnung des Bauvorhabens mit dem Qualitätssie­gel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Kriterien und Bedingungen für das Qualitätssiegel werden durch die Bundesregierung, vertreten durch das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), festgelegt.

Am 01.01.2023 sind die ergänzten QNG-Anforderungen für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Rahmen der Einführungsphase in Kraft getreten (z. B. bei Beantragung vom KfW-Förderkredit 263 für den Bau eines neu errichteten Effizienzgebäudes als Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse). Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) – bisher optionaler Teil der BEG (d.h. Bonus im Rahmen der Nachhaltigkeits-Klasse) – wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können.


 

Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen.

Das Qualitätssiegel wird nach einer Zertifizierung im Auftrag des Bundesbauministeriums durch unabhängige Stellen vergeben. Es wird in den Anforderungsniveaus PLUS oder PREMIUM vergeben.

Besondere Anforderungen an das Qualitätssiegel betreffen Treibhausgase und Primärenergie im Lebenszyklus, Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, altersgerechtes Wohnen und nachhaltige Materialgewinnung.


 

Das QNG erfordert im Hinblick auf die nachhaltige Materialgewinnung eine Verwendung von zertifiziertem Holz und Holzwerkstoffen. Für das QNG PLUS müssen mindestens 50 %, für das QNG PREMIUM mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Belegt werden kann dies durch:

  • PEFC-Zertifikate
  • FSC®-Zertifikate
  • durch vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden.

Weitere Informationen zum Qualitätssiegel finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg

 


Nur Holzhandelsunternehmen, die selbst zertifiziert sind, können diesen Nachweis erbringen. Der GD Holz bietet seit 2011 für seine Mitglieder eine FSC- und PEFC-Gruppenzertifizierung an, an der kleinere Betriebe (max. 15 Mitarbeiter*innen, jährlicher Gesamtumsatz =/< als 10 Millionen Euro) teilnehmen können. Bei Interesse können Sie sich gern an die zertifizierung@gdholz.de wenden.

(an)