Schweiz plant Überarbeitung der Holzhandelsverordnung
Die Schweiz plant Änderungen ihrer Holzhandelsverordnung. Das hat auch Auswirkungen auf deutsche Händler, die in die Schweiz liefern.
Die Schweiz hat Anfang 2022 die sog. Holzhandelsverordnung (kurz HHV) eingeführt. Diese ist ein Pendant zur EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und verpflichtet Schweizer Importeure zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten beim Import – auch bei Produkten, die aus der EU importiert werden. Aus diesem Grund fordern einige Schweizer Kunden die Weitergabe von umfangreichen Informationen an zur Erfüllung der HHV, auch bei deutschem Holz.
Künftig ist geplant, dass Produkte, die bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden, einer vereinfachten Sorgfaltspflicht unterliegen. Wir gehen davon aus, dass dann die Weitergabe von Informationen an Schweizer Kunden zur Erfüllung der HHV entfallen wird. Für direkte Importe aus Nicht-EU-Ländern sind unseres Wissens keine Änderungen geplant. Wir werden berichten, sobald diese Änderung konkret wird. (fk)

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