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Reklamationen von Innentüren (Gastautor: Michael Bücking)

07.09.2022rss_feed

Reklamationen von Innentüren (Gastautor: Michael Bücking)

Innentüren werden häufig reklamiert. Dabei spielen Montagefehler und angrenzende Gewerke eine große Rolle. Vor 40 Jahren befestigte man ein Türfutter noch fachgerecht mit langen Nägeln in die Nagelsteine im Mauerwerk. Heute wird die Abnahme von flächenbündigen, stumpf einschlagenden Türen mit Spaltmaße, die um 1 mm variieren, verweigert.


Häufigster Grund für Beanstandungen sind Schnittstellenproblematiken und fehlerhafte Montagen. Auch die beste Planung und die beste Tür erträgt keine unfachmännischen Leistungen der Vorgewerke und Montage.

An zweiter Stelle rangieren Planungs-, Beratungs- und Ausschreibungsfehler. Vielfältige technische Anforderungen an Türen, wie Klimastabilität, Schalldämmung, Einbruchshemmung, Rauch- und Brandschutz bis hin zur Ausstattung mit Sensoren und Mechatronik, verwandeln das einfache Produkt Tür in ein beratungs- und planungsintensives Bauteil.

Die Rahmenbedingungen, unter denen die Tür montiert wird, müssen kontrolliert und bewertet werden. Entsprechen z. B. die Abmessungen der Wandöffnung nicht den Notwendigkeiten für eine fachgerechte Türmontage, ist es in der Verantwortung des Planers/Monteurs, die Montagevoraussetzungen zu prüfen. Oft werden die vorhandenen Abweichungen für den Endkunden erst sichtbar, nachdem die Türen montiert wurden. Die Reklamation richtet sich dann oftmals an den Türenmonteur. Die Sätze Ja wenn ich das gewusst hätte, oder Der Fliesenleger hat nicht ordentlich gearbeitet, oder Wer soll denn das Anpassen des Futters bezahlen, ist bei bereits montierten Zargen nicht mehr sonderlich hilfreich.


Hier trifft die Norm DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau auf die Praxis und Präzision der Innentüren. Wände/Öffnungen dürfen im Rahmen der Norm schief/uneben/unwinkelig sein. Und zwar deutlich ausgeprägter als es unseren Türen lieb ist. Werden diese Toleranzen im ungünstigen Fall ausgereizt, hat zwar kein Gewerk etwas falsch gemacht aber die Tür ist trotzdem nicht mehr mit einem zufriedenstellenden Ergebnis montierbar.

Folglich ist bei lotrechtem Einbau der Tür eine Fuge aufgrund der Wandtoleranzen nicht zu vermeiden. Das Verschließen der Fuge ist keine Gratisleistung des Monteurs, da die Fuge normativ erlaubt/möglich ist. Aber was bedeutet eigentlich lotrecht?

Zu diesen und vielen anderen Fragen nimmt der Gutachter Michael Bücking in der Profischulung des GD Holz am 06.10.2022 in ebenso kenntnisreicher wie abwechslungsreicher Weise Stellung und schützt Sie effektiv vor der nächsten Reklamation.

Melden Sie sich über folgenden Link an:

Nicht verpassen: Profi-Seminar zum Thema "Innentüren - Kundenberatung und Vermeidung von Reklamationen" am 06.10.2022 in Dortmund

Den gesamten Artikel, aus dem wir oben zitiert haben, finden Sie hier: www.bm-online.de/wissen/bauelemente/vermeidbare-reklamation


Foto: © schulzfoto _Fotolia_122495368

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