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Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) im Holzbau

21.11.2023rss_feed

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) im Holzbau

Aktuell herrscht viel Verunsicherung bzgl. des QNG-Verfahrens und der Umsetzung in der Praxis. Der nachfolgende Artikel beleuchtet Grundlagen, Materialanforderungen und Raumluftmessungen – insbesondere für den Holzbau.


Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Das QNG stellt die Erfüllung von Anforderungen an die ökologische, soziale und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse sicher. Letztlich dient es der Etablierung der Ziele und Prinzipien des nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens in der Bau- und Immobilienwirtschaft Deutschlands.

Aktuell besteht beim QNG-Verfahren und seiner Umsetzung in der Praxis noch viel Verunsicherung. Deshalb wurde auf www.holz-und-raumluft.de – einer Website des Informationsdienstes Holz in Kooperation mit dem Holzbau Deutschland Institut – ein ausführlicher Beitrag veröffentlicht, der die Grundlagen, die Materialanforderungen und die Raumluftmessungen in Bezug auf den Holzbau beleuchtet.


Vorteile einer QNG-Zertifizierung

Eine QNG-Zertifizierung ist grundsätzlich Wettbewerbsvorteil für Gebäude aus Holz und wichtiges Marketinginstrument für Umwelt- und Klimaschutz. Immer mehr Kapitalanleger und Bauwillige interessieren sich für qualitätsüberwachte Holzgebäude mit optimalen Klima- und (VOC-)Raumluftwerten. Viele Studien bestätigen das positive Wohngefühl der Menschen in den Räumen.

Gerade bei Schul- und Wohnbauprojekten werden QNG-Qualitätsnachweise und KfW-Fördermittel immer wichtiger. Daher ist der innerbetriebliche Aufwand schon bei Angebotskalkulation als Kostenfaktor zu berücksichtigen. Bauunternehmen sind gut beraten, wenn sie umweltbezogene Produktinformationen schon bei Baustoffbestellung vom Lieferanten anfordern und archivieren (der Lieferant, oft der Holzhändler, ist demnach in der Pflicht, entsprechende Daten verfügbar zu haben).


 

Weitere Informationen

- Artikel auf www.holz-und-raumluft.de

- Informationsportal den Bundesbauministeriums

 

(zel)


Foto: © Fotolia.com

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