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Novelle des Verpackungsgesetzes 2021

16.06.2021rss_feed

Novelle des Verpackungsgesetzes 2021

Anfang Juni 2021 wurde die Novellierung des Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Bereits seit 2019 galten für Hersteller und In-Verkehr-Bringer von Verkaufs- und Serviceverpackungen strengere Regeln hinsichtlich der Registrierung, Lizensierung und Dokumentation von Verkaufs- und Serviceverpackungen. Mit der Gesetzesnovelle intendiert der Gesetzgeber nunmehr eine Verbesserung der Finanzierung von Rücknahme- und Recycling-Systemen für Verpackungen.


Im Grundsatz bleibt es bei den alten Regelungen. Hersteller und In-Verkehr-Bringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sind zur Registrierung der entsprechenden Verkaufs-, Service- und Versandverpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister verpflichtet. www.verpackungsregister.org/information-orientierung/verpackungsgesetz

Gleiches gilt für den Anschluss dieser Verpackungen an ein Rücknahme- und Recycling-System – der sogenannten Lizensierung von Verpackungen. Auch die Mengenmeldung hinsichtlich der in-Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen muss weiterhin zum 15. Mai jeden Jahres bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eingereicht werden.

Eine wichtige Änderung betrifft Transport- und Umverpackungen. Diese müssen ab Juli 2022 von den Letztvertreibern bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert werden. Bisher waren in den meisten Fällen nur Verpackungen, die typischerweise beim Verbraucher anfallen, registrierungspflichtig. Dies ist bei Transport- und Umverpackungen hingegen nicht (oder nur in Ausnahmefällen) der Fall. Das soll sich dann ab dem nächsten Jahr ändern, um eine bessere Transparenz zu schaffen.

Zudem hat bei Transport- und Umverpackungen der Nachweis zu erfolgen, dass und in welchem Umfang diese Verpackungen zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt wurden. Dies geschieht zukünftig analog den Berichtspflichten bei Verkaufsverpackungen zum 15. Juli jeden Jahres. Auch hierbei muss dann eine Auflistung hinsichtlich Materialart und Masse der ab dem 01.01.2022 in Verkehr gebrachten Transport- und Umverpackungen erfolgen. Hierzu müssen die betroffenen Betriebe sich rechtzeitig um die dann erforderlichen Dokumentationen kümmern.

Die Novelle enthält noch einige weitere Änderungen, vor allem für den Bereich Serviceverpackung, also Verpackungen, die erst bei der Übergabe an den Endkunden befüllt werden und Finanzierungsgesichtspunkten.

www.verpackungsgesetz.com/verpackg2-kompakt-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick

 

(ga)


Foto: © iStock

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