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Neuregelung der E-Mobilitätsförderung: Kompromiss der Bundesregierung

03.08.2022rss_feed

Neuregelung der E-Mobilitätsförderung: Kompromiss der Bundesregierung

Im Streit über die Förderung von Elektro-Autos hat die Bundesregierung einen Kompromiss gefunden. Die Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge trat am 1. Januar 2022 in Kraft und soll von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge fördern, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Nun hat man sich darauf geeinigt, bis 2024 einen Förderdeckel einzuführen.


Der Förderdeckel soll 3,4 Milliarden Euro betragen (2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024).


Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Für Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro kosten, sollen Käufer künftig 4500 Euro anstatt wie bisher 6000 Euro bekommen. Die Förderung für Hybride soll zum Ende des Jahres komplett abgeschafft werden.

Rein elektrische Fahrzeuge mit einem Listenpreis von mehr als 40.000 Euro sollen künftig mit 3000 Euro gefördert werden, für Autos über 65.000 Euro soll es auch weiterhin keine Förderung geben.

Im Laufe des kommenden Jahres soll der Maximalpreis für die Förderung zudem auf 45.000 Euro gesenkt werden.

Bezuschusst werden soll außerdem nur noch der private Autokauf.


Maßgeblich bleibt laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin das Datum des Förderantrags, der die Zulassung voraussetzt – es gibt angesichts der Lieferzeiten keine Änderung auf das Bestelldatum. Wenn grünes Licht aus Brüssel vorliegt, wird die Regelung wohl wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.

Wirtschaftsverbände sehen diese Entwicklung sehr kritisch. Falls auch Sie negativ von den Auswirkungen betroffen sind, freuen wir uns, wenn Sie uns das mitteilten. Dazu können Sie auch die Kommentarfunktion unterhalb des Artikels nutzen. (ga)


Foto: © iStock.com

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Nis Kruse
03.08.2022 12:09
Hallo zusammen,

das…weiterhin das Datum des Förderantrags, der die Zulassung voraussetzt. … ist total unsinnig mit den jetzigen Lieferzeiten.
Die Beschaffung von Dienstwagen wird somit unkalkulierbar, und es wird zwangsläufig dazu führen, das wieder verstärkt Verbrenner bestellt werden.
Ist das so gewollt?
MfG
Nis Kruse

Giovanni Cappello
03.08.2022 15:13
Hallo Zusammen,

das…weiterhin das Datum des Förderantrags, der die Zulassung voraussetzt. … ist total unsinnig mit den jetzigen Lieferzeiten.
Die Beschaffung von Dienstwagen wird somit unkalkulierbar, und es wird zwangsläufig dazu führen, das wieder verstärkt Verbrenner bestellt werden.
Ist das so gewollt?
Dem kann man sich (leider) nur anschließen. Von bereits abgeschlossenen Verträge kann man dann auch nicht zurücktreteten, obwohl die Vertragsinhalte beim Instandekommen völlig andere waren. Das hier der Tag der Zulassung entscheidend ist, kann bei den aktuellen Lieferzeiten nicht im Sinne des Erfinders sein.

Weder der Verkäufer, noch der Käufer hat hier eine belastbare Grundlage, wozu das ganze Risiko? das einzige Argument dafür kann bei der heutigen allgemeinen Situation nicht der Punkt Umweltschutz/Nachhaltigkeit sein.

Das aber nur als Kommentar eines Otto Normalverbrauchers