Neuer Termin! Webinar EU-Taxonomie: Klassifizierungssystem nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten
In diesem Jahr ist die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive
(CSRD) in Kraft getreten. Die Richtlinie fordert Unternehmen auf, Informationen zu Umwelt, Sozialem und verantwortungsvoller Unternehmensführung in Jahresabschlüssen aufzunehmen.
Die EU hat am 31.7.2023 eine Ergänzung zur EU-Taxonomie
verabschiedet. Die CSRD 2023/5303 (Corporate Sustainable Reporting Directive) tritt zunächst für große Unternehmen ab 2024 in Kraft und verpflichtet diese zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Ab 2025 wird die Verordnung abgestuft und die Berichterstattung auch für größere mittelständische Unternehmen verpflichtend.
Zusammengefasst müssen Unternehmen Auskunft darüber geben, in welchem Maß sie nachhaltig wirtschaften. Die EU-Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Pflicht zur Berichterstattung wird nach Unternehmensgröße gestaffelt sein. So müssen ab 2025 Unternehmen berichten, die eine Bilanzsumme von 20 Mio. € überschreiten, mehr als 40 Mio. € Umsatz erlösen und mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen. Zwei dieser drei Kriterien müssen überschritten sein.
In einem ersten Seminar wollen wir einen Überblick über zu erwartende Regelungen geben und die Relevanz für den Holzhandel darlegen. Was sind die Inhalte der Berichterstattung, welche Unternehmen sind betroffen? Welche konkrete Vorgehensweise ist sinnvoll, welche Unterstützung möglich?
Das Seminar findet am Freitag, 27.10.2023 von 11:00–12:30 Uhr statt.
Referentin ist Christina Reimann, die über Erfahrungen und Expertise aus der Sägeindustrie und in der europäischen Normung verfügt. (gb, zel)
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