Neuer GD Holz Leitfaden zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
Der GD Holz hat einen Leitfaden zur EmpCo-Richtlinie entwickelt. Diese Richtlinie stellt neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Verbraucherkommunikation und gilt ab dem 27. September 2026.
Die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
(Engl.: Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo) ist seit dem 26. März 2024 in Kraft. Für Unternehmen des Holzhandels ist dieses Thema besonders relevant, da Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsaussagen sowie Umweltvorteile bei Holzprodukten häufig Bestandteil von Produktbeschreibungen und Werbematerialien sind.
Die Richtlinie richtet sich gegen irreführende Geschäftspraktiken. Das Ziel besteht darin, dass Unternehmen nur noch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verwenden, die klar, nachvollziehbar und belastbar sind. Pauschale Aussagen ohne konkrete Grundlage werden verboten. Begriffe wie nachhaltig
, umweltfreundlich
, klimafreundlich
oder klimaneutral
dürfen nur verwendet werden, wenn die dafür erforderliche anerkannte Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Auch Aussagen zur Klimaneutralität sind deutlich eingeschränkt. So darf ein Produkt beispielsweise nicht als klimaneutral
oder CO₂-neutral
beworben werden, wenn diese Aussage lediglich auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten darf weiterhin informiert werden, allerdings ohne den Eindruck zu vermitteln, dass das Produkt dadurch klimaneutral wird.
Die neuen Anforderungen betreffen vor allem die geschäftliche Kommunikation mit Verbrauchern. Betroffen sind unter anderem Produktbeschreibungen und Werbung, Webseiten und Onlineshops, Kataloge und Prospekte, Verpackungen und Etiketten sowie Social-Media-Beiträge. Auch Unternehmen, die überwiegend im B2B-Geschäft tätig sind, können betroffen sein, sofern ihre Produktinformationen für Verbraucher zugänglich sind oder von nachgelagerten Händlern übernommen werden.
In der Praxis empfiehlt es sich daher, Aussagen möglichst konkret zu formulieren und genau zu benennen, auf welches Produktmerkmal, welchen Produktbestandteil oder welchen Teil der Lieferkette sie sich beziehen. Auch für Nachhaltigkeitssiegel gelten künftig ausdrückliche Anforderungen. Nachhaltigkeitssiegel müssen grundsätzlich auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt worden sein.
Nach unserer Einschätzung besteht bei der ordnungsgemäßen Verwendung von FSC®- und PEFC-Zertifizierungsaussagen derzeit kein besonderer Handlungsbedarf. Dies setzt jedoch voraus, dass die jeweiligen Regeln der Zertifizierungssysteme eingehalten werden und keine weitergehenden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen getroffen werden, die durch die Zertifizierung nicht gedeckt sind.
Wir empfehlen Unternehmen daher, ihre Verbraucherkommunikation rechtzeitig vor dem 27. September 2026 zu überprüfen. Dabei sollten insbesondere Produktbeschreibungen, Onlineshops, Kataloge, Verpackungen, Umweltaussagen und verwendete Nachhaltigkeitssiegel im Mittelpunkt stehen.
Der GD Holz hat deshalb einen praxisorientierten Leitfaden mit Checkliste zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im Holzhandel erstellt. Der Leitfaden enthält Beispiele für kritische Aussagen sowie mögliche zulässige Formulierungen. Sie finden den Leitfaden in unserem Bürokratie-Guide. Bei Rückfragen zur EmpCo-Richtlinie und zu ihrer Anwendung im Holzhandel wenden Sie sich bitte an lk@gdholz.de (lk).

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