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Neuer Förderaufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität: BMDV fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur

05.04.2023rss_feed

Neuer Förderaufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität: BMDV fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur

Im März ist ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur gestartet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten von Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.


In diesem Aufruf werden ausschließlich straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen M1 (Pkw) und L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) gefördert sowie die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Nicht förderfähig sind alle Fahrzeuge, die nicht den vorher genannten Fahrzeugklassen entsprechen, also auch Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie Hybride (HEV), Plug-In-Hybride (PHEV).

Es kann ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen gefördert werden und die geförderten Fahrzeuge müssen zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben (förderfähige Ausgaben) berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind. D.h. es werden die Mehrkosten, die sich beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb anfallen, gefördert. Die Förderquote beträgt 40 %. Ein zusätzlicher Bonus von 10 % zur Förderquote kann für mittlere und kleine Unternehmen gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Million Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein.


Anträge können bis zum 8. Mai 2023 digital oder 9. Mai 2023 postalisch eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit. Der Bewilligungszeitraum wurde folgendermaßen festgelegt: 01.11.2023 bis 31.10.2025. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht werden.

Weitergehende Informationen und Unterlagen zur Förderrichtlinie und dem neuen Förderaufruf finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.

 

Der Projektträger Jülich berät zu allen administrativen Fragen der Antragstellung: per E-Mail unter
ptj-evi2-emob@fz-juelich.de oder telefonisch (Montag bis Freitag, 10-15 Uhr) unter 030/20199-3500.

Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät Sie bei inhaltlichen Fragen (Programmbegleitung und Datenmonitoring) per E-Mail unter elektromobilitaet@now-gmbh.de oder telefonisch (Montag bis Freitag, 10-15 Uhr) unter 030/3116116-750. (an)


Foto: ©  tdx_IWO.jpg

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