Neue Normen zur Sortierung – welche Chancen bieten sie für (tropische) Laubhölzer?
Für statisch tragende Outdoor-Beläge, z. B. Balkonbeläge, Geh- und Fahrwegbohlen durften bislang in Deutschland nur wenige Laubhölzer eingesetzt werden bzw. waren zugelassen. Im Rahmen der umfangreichen Änderungen im Baurecht (siehe vergangene beide Newsletter) wurden auch nationale Sonderanforderungen an zu verwendende Holzarten gestrichen, die neue Chancen auf dem Markt eröffnen können.
Für den Einsatz im sogenannten bauaufsichtlich tragenden
Bereich werden in Deutschland derzeit vornehmlich Nadelholzarten eingesetzt – historisch waren die Nadelhölzer im Holzbau schon immer bevorzugt
bzw. konnten diese relativ problemlos eingesetzt werden.
Nach gegenwärtigem Stand der Technik und der Fachliteratur, sind folgende Laubhölzer, neben den üblichen Nadelhölzern Douglasie, Lärche, Fichte, Kiefer und Tanne zulässig: Buche und Eiche von den heimischen Hölzern und die tropischen Holzarten Azobé (Bongossi), Afzelia, Angelique, Ipe, Keruing, Merbau und Teak.
Gerade Bangkirai – das mit am meisten verwendete tropische Terrassenholz – wird in dieser Liste schmerzlich vermisst, wie auch etliche andere insbesondere tropische Laubhölzer.
Normativ wurden diese Holzarten bisher in der Anwendernorm
DIN 20000-5 festgeschrieben (DIN 20000-5, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken, Teil 5: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt). Doch der entscheidende Anhang wurde in der neuesten Fassung der Norm (Ausgabe Juni 2016) gestrichen, womit diese Einschränkung für den Einsatz von Holz im tragenden Bereich wegfällt.
Welche Chancen bietet dies? Wichtig ist, dass alle Hölzer, die im tragenden Bereich eingesetzt werden, der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, was folglich auch für neue Holzarten gilt, die nicht auf dieser Liste stehen. Für diesen Nachweis kommt die europäische Normung ins Spiel, da für die Festigkeitssortierung auch Festigkeitsklassen für die jeweilige Holzart definiert sein müssen. Der GD Holz prüft gegenwärtig die Chancen, über diesen Weg auch tropischen Harthölzern einen Weg zum CE-Zeichen und der Verwendung im tragenden Bereich zu verschaffen.
Eine weitere Hilfe dabei ist die neue europäische Norm EN 16737 (Ausgabe September 2016) mit dem Titel Bauholz für tragende Zwecke – Visuelle Sortierung von Tropenholz nach der Festigkeit
.
Diese Norm legt Sortierkriterien für tropische Harthölzer fest, mithilfe derer und zugeordneten Festigkeitswerten nach EN 1912 *) die Bandbreite von Holzarten im tragenden Bereich zukünftig zunehmen kann … Dies erfordert aber noch einige Arbeit in Sachen Aufklärung, nicht zuletzt auch für Importeure und Händler, die Interesse an der Vermarktung solcher Produkte haben. (zel)
Im Anhang finden Sie die entsprechende Seite aus der Terrassendielen-Broschüre des GD Holz:
*) EN 1912:2013, Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen – Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten
