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Neue Hinweise für Exporte nach Großbritannien

24.11.2021rss_feed

Neue Hinweise für Exporte nach Großbritannien

Aufgrund des Brexits hat Großbritannien am 01.01.2021 die Zollunion verlassen. Britische Importeure müssen für Importe aus der EU die UKTR anwenden und dafür Dokumente bei ihren Lieferanten anfordern. Wir haben kürzlich ein Webinar besucht, wo es Hinweise zu den Anforderungen der britischen Behörde gab.


Laut der zuständigen britischen Behörde (Office for Product Safety and Standards, kurz OPSS) wird es keine gegenseitige Anerkennung zwischen UKTR und EUTR geben, die Erfüllung der EUTR reicht also nicht für die Erfüllung der UKTR und andersherum. Der Inhalt der beiden Gesetze ist im Wesentlichen gleich, die Umsetzung durch das OPSS und die zukünftige Auslegung der Sorgfaltspflicht kann aber von der Handhabung in der EU abweichen.

 

Der Importeur in Großbritannien braucht für alle Importe Dokumente über die komplette Lieferkette. Dies gilt auch für Waren, die der Exporteur in der EU gekauft hat, also gar nicht selbst importiert hat. Auch bei Holz, das in der EU eingeschlagen wurde, muss der britische Importeur ein DDS anwenden.

Für Holz aus Ländern ohne Hinweisen auf illegalen Holzeinschlag (z.B. Deutschland) bestand bisher die Annahme, dass eine Deklaration zu Land und Holzart auf der Rechnung ausreicht. Dies wurde von der Behörde jedoch verneint, entsprechende Erklärungen wurden als wertlos bezeichnet. Das OPSS fordert grundsätzlich einen Nachweis für das Land des Holzeinschlags. Dafür ist die Offenlegung der kompletten Lieferkette erforderlich, bis hin zum Holzeinschlag. Als Nachweis für das Land des Holzeinschlags bei Holz aus Deutschland wäre z.B. eine Rechnung vom Waldbesitz an die erste abnehmende Hand, z.B. den Rohholzhandel oder das Sägewerk, nötig.

Noch komplizierter wird es bei Holzwerkstoffen, wo die Behörde für jeden Bestandteil des Produkts Nachweise fordert. In der Praxis wird dies wohl kaum umsetzbar sein, es ist fraglich wie das OPSS hier in der Praxis arbeitet. Auch Zertifizierung hilft hier nicht weiter, diese wird deutlich weniger anerkannt als dies in Deutschland der Fall ist.

 

Die Behörde zeigt sich hier sehr unflexibel, die anwesenden britischen Importeure reagierten mit Unverständnis. Einige berichteten von großen Problemen, beim Einkauf in der EU an die nötigen Dokumente zu kommen oder darüber, dass Geschäfte gar nicht mehr zu Stande kommen würden. Andererseits berichten deutsche Exporteure davon, aus Gründen des Lieferantenschutzes zukünftig nicht mehr nach Großbritannien exportieren zu wollen.

Der GD Holz beobachtet die Situation aufmerksam, wir berichten, sobald es hier relevante Neuigkeiten gibt.

 

Hinweis: Von den obigen Regelungen ausgenommen sind Exporte nach Nordirland, dieses gilt weiter als Teil des europäischen Binnenmarktes. (fk)


Foto: © Europäisches Parlament

Foto: © Europäisches Parlament