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Neue Formaldehydregelung für Europa: In Deutschland bereits gültige Klasse „E0,5“ soll künftig europaweit gelten

06.03.2023rss_feed

Neue Formaldehydregelung für Europa: In Deutschland bereits gültige Klasse E0,5 soll künftig europaweit gelten

Die neuen Vorgaben für Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen haben für Unruhe auf dem Markt gesorgt. Insbesondere der deutsche Alleingang ist sehr umstritten – jetzt kommt auch in Europa Bewegung in die Diskussionen.


Der Ausschuss der ECHA-Mitgliedsstaaten (Europäische Chemikalienagentur) hat in einer über ein schriftliches Verfahren durchgeführten Konsultation dem von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschlag für eine Neuregelung der Formaldehyd-Emissionsgrenzwerte zugestimmt.

Der Vorschlag, der aus den bereits im Jahresverlauf 2020 abgegebenen Stellungnahmen der Europäischen Chemikalienagentur sowie der zur ECHA gehörenden Ausschüsse für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, RAC) und für sozio-ökonomische Analyse (Committee for Socio-Economic Analysis, SEAC) abgeleitet wurde, sieht einen über eine Prüfkammer ermittelten Grenzwert von 0,062 mg/m³ bzw. 0,05 ppm vor. Dieser Grenzwert entspricht der Hälfte der in mehreren europäischen Ländern bereits seit längerer Zeit vorgeschriebenen Emissionsklasse E1, bei der die Emissionen unter 0,124 mg/m³ bzw. 0,1 ppm bleiben müssen.

 

Verbände begrüßen den Vorstoß

Die European Panel Federation (EPF), Brüssel, hatte eine solche Halbierung des E1-Grenzwerts bereits im Frühjahr 2019 vorgeschlagen, war dabei allerdings von einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Holzwerkstoffbranche ausgegangen. Deutschland hatte die E1-Vorgabe in einem Alleingang mit der zum 1. Januar 2020 erfolgten Änderung der Formaldehyd-Prüfmethodik verschärft; seither ist für in Deutschland vermarktete Holzwerkstoffe die Emissionsklasse E05 vorgeschrieben. Die daraus resultierenden länderabhängigen Unterschiede in den Emissionsvorgaben waren in der europäischen Holzwerkstoffindustrie auf starke Kritik gestoßen.

Verschiedene Verbände und Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder eine europaweite Harmonisierung der Formaldehydregelungen gefordert. Der italienische Holzwerkstoffhersteller Fantoni S.p.A., Osoppo, hatte wegen der Umstellung der Formaldehyd-Prüfmethodik im Mai 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln sogar eine Klage gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingereicht. Diese Forderungen nach einer Harmonisierung spielten auch für die ECHA eine größere Rolle; mit dem jetzt bestätigten Vorschlag der EU-Kommission soll die Emissionsklasse E05 künftig europaweit gelten.


Neue Regelung würde ab 2026 bindend gelten

26 Mitgliedsstaaten haben sich für die Annahme des Vorschlags ausgesprochen, ein Land hat dagegen gestimmt. Enthaltungen gab es keine. Das Land mit der Gegenposition wurde in der Mitteilung der EU-Kommission zu dem Abstimmungsergebnis nicht identifiziert. Aus dem angegebenen Bevölkerungsanteil von 15,2 % lässt sich aber ableiten, dass die Gegenstimme von Frankreich gekommen ist.

Nach der Zustimmung des Member States Committee können das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union innerhalb einer dreimonatigen Frist ihre Stellungnahmen zu dem Vorschlag abgeben. Ein grundsätzlich möglicher Einspruch gilt aufgrund der breiten Zustimmung der Mitgliedsstaaten allerdings als eher unwahrscheinlich. Damit würde die vorgeschlagene E05-Regelung angenommen. Nächster Schritt ist dann die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Für das endgültige Inkrafttreten der neuen Formaldehyd-Emissionsvorgaben für Holzwerkstoffe bzw. aus Holzwerkstoffen aufgebauten Halb- und Fertigfabrikate wie zum Beispiel Möbel gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Damit könnte die neue Emissionsklasse ab Mitte 2026 gelten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der EU keine Holzwerkstoffe oder Möbel mehr in Verkehr gebracht werden, die bei Messung in der Prüfkammer den Grenzwert von 0,062 mg/m³ überschreiten. Als Prüfverfahren sieht der Vorschlag der EU-Kommission die EN 16516 vor, deren deutsche Fassung bereits bei der von Deutschland zum 1. Januar 2020 vorgenommenen Änderung der Formaldehyd-Prüfmethodik als Referenzmethode vorgeschrieben wurde. Die ECHA hatte dagegen zu der EN 717-1 tendiert, die in der für Holzwerkstoffe im Bauwesen geltenden Norm EN 13986 als Prüfverfahren festgelegt ist.

 

Holzwerkstoff-Verbände begrüßen europäische Harmonisierung

Aus Sicht der European Panel Federation (EPF), Brüssel, und des Verbands der Deutschen Holzwerkstoff-Industrie (VHI), Berlin, wird das über die ECHA und die REACH-Regulierung laufende Verfahren auf jeden Fall zu einer Verbesserung der in Europa geltenden Emissionsregelungen führen. Für die EPF stehen dabei die europäische Harmonisierung der Grenzwerte und die von dem Verband bereits seit 2015 geforderte Eliminierung der Emissionsklasse E2 im Vordergrund. Der VHI sieht über die jetzt abgegebenen Empfehlungen eine Chance für die europaweite Umsetzung der in Deutschland geltenden E05-Regulierung.

Auch der GD Holz macht sich stark für eine einheitliche europäische Regelung, um dem Binnenmarkt gerecht zu werden. (zel)

Quelle: Euwid


Foto: © kadmy-co-istock.com-000016665535

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