Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD ab 2025 Pflicht für größere Unternehmen/Seminarreihe der GD Holz Service GmbH
Die EU-Richtlinie zur CSRD (Corporate Social Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen ab 50 MIO € Umsatz, ab 25 MIO € Bilanzsumme und ab 250 Mitarbeitenden (2 von drei Kriterien mindestens erfüllt) zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit im Unternehmen.
Berichtet werden muss 2026 über das Geschäftsjahr 2025. Die Berichterstattung ist Teil des Jahreswirtschaftsberichtes und folgt einem seitens der EU vorgegebenem Schema (ESRS/European Social Reporting Standarts). Einführend bietet die GD Holz Service GmbH allen betroffenen (und interessierten) Unternehmen eine Seminarreihe zum Thema – die vier Seminare bauen aufeinander auf und sollen erklären, wie CSRD bei den Unternehmen implementiert werden kann. Der Referent Stefan Küst ist dem GD Holz bekannt, die Teilnahme wird empfohlen. Auch Unternehmen, die nicht wenigstens zwei der oben genannten Kriterien erfüllen, können gerne teilnehmen, wie beim Lieferkettengesetz sind Kaskadeneffekte zu erwarten. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsunterlagen im Kapitel Seminare dieses Newsletters. Das erste Seminar startet am 21. November 2024. (tg)
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