Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) 2024 vom DIBt veröffentlicht
Am 12. Mai wurde die neue Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwand-Bekleidungen in Holzbauweise
(MHolzBauRL 2024) in den Amtlichen Mitteilungen 2025/2 des DIBt veröffentlicht.
Die nun über das DIBt offiziell notifizierte Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL 2024) stellt einen bedeutenden Schritt für den Holzbau dar. Die Richtlinie darf überall dort angewendet werden, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten. Neben Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern und in Nordrhein-Westfalen trifft dies nun auch auf Berlin zu: Dort gilt die Richtlinie seit dem 2. Mai 2025 offiziell durch ihre Aufnahme in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln).
Die von der Projektgruppe MHolzBauRL erarbeitete Fassung wurde zuvor auf der 145. Bauminister-Konferenz im September 2024 beschlossen. Die Fortschreibung der Version von Oktober 2020 erlaubt erweiterte Anwendungsbereiche. So wird nun unter anderem die Holztafelbauweise in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ausdrücklich geregelt.
Richtlinie auch in Berlin anwendbar
Seit dem 2. Mai 2025 gilt in Berlin die überarbeitete Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) in der Fassung 2024 als verbindliche Grundlage für den Bau von mehrgeschossigen Holzgebäuden – bis einschließlich Gebäudeklasse 5 (GK 5).
Die entsprechende Aufnahme in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) wurde am 9. Mai 2025 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht.
Erstmals können auch in Berlin Holzbauten bis zur GK 5 – also fünfgeschossige Wohngebäude, gemischt genutzte Objekte oder Sonderbauten – geregelt, genehmigungsfähig und rechtssicher umgesetzt werden. Die bisher erforderlichen Einzelgenehmigungen entfallen, wenn die Anforderungen der Richtlinie eingehalten werden.
Was bedeutet das für die Holzbaubranche?
Die Einführung der MHolzBauRL 2024 stellt für alle Akteure in Planung, Ausführung und Genehmigung einen Paradigmenwechsel dar – insbesondere in urbanen Regionen mit hohem Wohnungsdruck und Nachhaltigkeitszielen.
Die MHolzBauRL schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die brandschutztechnische Bewertung von Holzbauteilen, Fassaden und Konstruktionen. Sie ersetzt fragmentierte Einzelfalllösungen durch klar definierte technische Nachweise – unter anderem zu Feuerwiderstand, Bauteilklassen und sichtbaren Holzoberflächen.
Planungssicherheit für innovative Holzbauprojekte: Durch den bundesweiten Abgleich im Rahmen der VV TB entsteht ein robuster Handlungsrahmen, der nicht nur konventionelle Holztafel- oder Massivholz-Bauweisen, sondern auch hybride und modulare Systeme besser integriert. Das erleichtert den Einsatz vorgefertigter, serieller Bauweisen erheblich.
Die Einführung der Muster-Holzbau-Richtlinie ist zentraler Hebel zur Förderung des klimafreundlichen Bauens und ein großer Erfolg für die gesamte Holzbaubranche. Die Richtlinie schafft Klarheit, Rechtssicherheit und Perspektiven für neue Bauaufgaben und für die regionale Holzwirtschaft.
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