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Merkblatt CITES und Holzhandel – was ist zu beachten?

25.01.2023rss_feed

Merkblatt CITES und Holzhandel – was ist zu beachten?

Im Newsletter vom 18.01.2023 haben wir über die Umsetzung von CITES beim Handel innerhalb der EU berichtet. Grund dafür war die Unterschutzstellung mehrerer für den Holzhandel relevanter Arten berichtet (Afzelia/Doussié, Padouk, Khaya, Cumarú und Ipé). Inzwischen haben wir das dazugehörige Merkblatt fertiggestellt.


Wie angekündigt haben wir mittlerweile Rückmeldung vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erhalten. Das BfN hat einige unserer Aussagen präzisiert, im Großen und Ganzen aber den Stand von letzter Woche bestätigt. Einzige wesentliche Neuigkeit ist, dass es aktuell Unklarheit über das Inkrafttreten der Anhang-II-Listung von Ipé und Cumarú gibt. Für diese beiden Arten wurde eine 24-monatige Übergangsfrist vereinbar. Das BfN ging bisher von einem Inkrafttreten am 23.02.2025 aus.


Laut EU-Kommission soll die Unterschutzstellung aber bereits am 25.11.2024 gelten. Dies steht jedoch noch nicht endgültig fest, falls sich hier nochmal Änderungen ergeben, geben wir Bescheid. Zudem wurde klargestellt, dass die neuen Regeln für alle im Holzhandel relevanten Produkte gelten. Betroffen sind Rohholz, Schnittholz, Furnier, Hobelware und Sperrholz. Das Merkblatt finden Sie hier:


Foto: © - CITES

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