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Laut EU-Kommission Holzimporte aus Russland und Belarus nicht EUTR-konform möglich

08.06.2022rss_feed

Laut EU-Kommission Holzimporte aus Russland und Belarus nicht EUTR-konform möglich

Am 06.05.2022 Mai wurde das Protokoll einer Sitzung der EUTR Expert Group (EG) vom 29.04.2022 veröffentlicht. In dieser Sitzung stellen die europäischen EUTR-Behörden ihre gemeinsamen Standpunkte für Importe aus Russland und Belarus dar. Die EG verfolgt damit eine strengere Linie, als es die geltenden Sanktionsregelungen für die beiden Länder vorsehen. Die BLE folgt den Inhalten der EG-Sitzung und hat diese Positionen auch auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Zu Russland und Belarus vermeldet die EG folgendes: …


… Unter den gegenwärtigen Umständen ist es für Marktteilnehmer, die Holz oder Holzerzeugnisse aus Weißrussland und der Russischen Föderation beziehen allerdings unmöglich, eine vollständige Risikobewertung durchzuführen und das nicht zu vernachlässigende Risiko, illegal geschlagenes Holz zu erwerben, wirksam zu mindern.

Nach der vorherrschenden Meinung mehrerer zuständiger EUTR-Behörden können Marktteilnehmer unter den gegenwärtigen Umständen nicht vollständig auf ausreichende und überprüfbare Informationen zugreifen.

Dies ist – unter anderem – auf das Fehlen von Verifizierungssystemen Dritter, die in den Wäldern tätig sind, und auf die in Artikel 12 Absatz 1 EUTR vorgesehene interinstitutionelle Zusammenarbeit mit der nationalen Verwaltung zurückzuführen.

Insbesondere die Aussetzung von Überprüfungssystemen Dritter als eines der wichtigsten Instrumente zur Risikominderung der Illegalität von aus der Russischen Föderation eingeführtem illegal geschlagenem Holz scheint das wesentliche Hindernis zu sein.

Daher müssen Marktteilnehmer davon absehen, das gesamte in der Russischen Föderation und Weißrussland geerntete Holz und die daraus gewonnenen Holzprodukte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen.

 

Somit wäre die Erfüllung von Altverträgen, die gemäß Sanktionsregime noch temporär erlaubt ist (russische Ware bis zum 10.07.2022; Ware aus Belarus bis 04.06.2022), nicht mehr EUTR-konform möglich. Laut jüngster Information der BLE gilt diese Einschätzung seit dem Veröffentlichungsdatum des Protokolls der EG, also seit dem 06.05.2022.

Es ist aktuell weiter unklar, ob russisches Holz, das in Drittländern weiterverarbeitet wird, unter die Sanktionen fällt oder nicht. Auch nach mehrmaliger Nachfrage hat der GD Holz noch keine Antwort hierzu vom BAFA erhalten, eine zeitliche Prognose sei aufgrund der Flut an Anfragen derzeit nicht möglich. Auch ein inzwischen kontaktierter Fachanwalt konnte keine Aussage dazu treffen. Der GD Holz ist hier weiter aktiv auf der Suche nach Antworten, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben, werden wir Sie umgehend informieren. Hinsichtlich EUTR gelten die oben erwähnten Punkte. (js)


Foto: © iStock

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Ulrich Ehrhardt
08.06.2022 12:03
Hallo die Damen und Herren,

gibt es in ihrer Überschrift einen Schreibfehler? Die Ukraine kommt in Ihrem Text überhaupt nicht vor, Sie meinten bestimmt Russland und Weißrussland.

Da uns die Ukraine als Lieferant betrifft, hätte ich gern dazu eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin

Jörg Schwabe
08.06.2022 13:39
Guten Tag Herr Ehrhardt,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis!
Ja, in der Überschrift hat sich ein Fehler eingeschlichen. In der Tat behandelt der Text die Einschätzung der EG zu Importen aus Russland und Belarus. Die Ukraine wird in diesem Text nicht behandelt. Wir haben die Überschrift im Web bereits geändert.
Wir bitten vielmals um Entschuldigung für den Fehler und die damit verbundene Verwunderung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schwabe

Sven Manekeller
09.06.2022 06:04
Dieses hin und her bis 10.07. oder dann doch ab 06.05. ist doch gar nicht praktikabel. Wir haben Ware importiert, Ware in Deutschland in der Verzollung und auch noch Ware unterwegs. Wer hilft uns nun rechtsverbindlich mit Rat und Tat? GLG aus Bremen Sven Manekeller

Nils Petersen
09.06.2022 11:47
Hallo Herr Manekeller,

danke für Ihre Nachricht. Ich melde mich dazu gern telefonisch, dann können wir die Fälle durchsprechen.

Grüße aus Berlin,
Nils Olaf Petersen

Sven Manekeller
10.06.2022 18:49
Oh ja, bitte