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KM Lieferkettengesetz? Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten? Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Hää?? Hier kommt die Erklärung mit Trennschärfe

15.02.2023rss_feed

Lieferkettengesetz? Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten? Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Hää?? Hier kommt die Erklärung mit Trennschärfe

Weil die GD Holz Geschäftsstelle viele Anfragen erhält, in denen Begriffe vermischt und daraus resultierende Anforderungen durcheinandergebracht werden, möchten wir hier einmal kurz versuchen, etwas Klarheit in die kommenden und bereits in Kraft getretenen Gesetze zu bringen. Worum drehen sie sich und worin unterscheiden sie sich?


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG):

Es handelt sich um ein deutsches Gesetz, der Fokus liegt auf Themen wie Menschenrechte in der gesamten Lieferkette, nicht auf einzelnen Rohstoffen oder einer Zielsetzung wie Entwaldungsbekämpfung. Das Gesetz ist bereits seit dem 01.01.2023 in Kraft und gilt zunächst unmittelbar für alle Betriebe mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, die Unternehmen im Holzhandel sind mithin noch nicht unmittelbar betroffen.


EU-Lieferkettengesetz:

Es nimmt das deutsche LKSG als Vorlage, es soll aber eine niedrigere Schwelle hinsichtlich der Unternehmensgröße gesetzt werden. Weiterhin wird es in Form einer Verordnung erlassen werden und somit für alle Mitgliedstaaten bindenden Charakter haben. Infolgedessen würde es in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das EU-Lieferkettengesetz ist noch nicht in Kraft, das deutsche LKSG wäre somit schon die vorweggenommene Umsetzung.


EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten (kurz EU Deforestation Regulation – EUDR):

Die EU-Verordnung gilt nur für bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, darunter Holz, Soja und Fleisch, und zielt darauf ab, bei deren Herstellung keine Entwaldung verursacht zu haben. Der Verordnungstext steht, muss aber noch durch eine Abstimmung im EU-Parlament verabschiedet werden. Der Zeitplan sieht nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt eine Übergangsphase vor, nach der die Verordnung dann ab Ende 2024 bindend in Kraft wäre und angewendet werden muss. Die Sorgfaltspflicht bezieht sich hier ausschließlich auf den Holzeinschlag.


Foto: © Fineas - Fotolia.com

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