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Klassifikation des Brandverhaltens von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz

23.10.2024rss_feed

Klassifikation des Brandverhaltens von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz

Bisher wurden Fassadenhölzer und Produkte für Wand- und Deckenbekleidung einheitlich in die europäische Brandklasse D (normal entflammbar) eingeordnet. Das galt bisher auch für modifizierte und oberflächenbehandelte Hölzer und konnte ohne weitere Prüfung klassifiziert werden. Für behandelte Hölzer (mit CE-Kennzeichnung) ist dies nicht mehr möglich. Die Produzenten müssen die Brandklasse prüfen und ausweisen.


Delegierter Rechtsakt der EU

Am 22. Mai 2024 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1399 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist nach einer Übergangsfrist von 90 Tagen am 22. August 2024 in Kraft getreten und ändert bzw. konkretisiert die Verordnung 2006/213/EG aus Gründen der Rechtssicherheit, wie es heißt. Die wesentliche Änderung besteht darin, die bisher definierten Bedingungen zur Einstufung des Brandverhaltens ohne den Nachweis einer durchgeführten Prüfung (in der Produktnorm als CWFT-Tabelle – Classification Without Further Testing – bekannt) einzuschränken.

Alle werkseitig behandelten Holzprodukte benötigen Brandtests

Für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz (nach EN 14915) mit CE-Kennzeichnung folgt, dass eine Einstufung des Brandverhaltens ohne Prüfung nur noch für unbehandelte Produkte möglich ist. Alle werkseitig vorbehandelten Produkte (gemeint sind chemischer Holzschutz, thermische Holzmodifikation und alle Arten von Beschichtungen) müssen nun für die CE-Kennzeichnung bezüglich der Klassifizierung des Brandverhaltens nach den Vorgaben von EN 13501-1 geprüft werden. Für die Hersteller bedeutet diese ein erheblicher Mehraufwand, die Brandprüfungen durchzuführen.


Hintergrund und weitere Schritte

Hintergrund dieser Entwicklung ist eine Untersuchung, die 2019 in Norwegen durchgeführt wurde. Sie ergab, dass Außenwandbekleidungen aus Massivholz nach EN 14915, die mit Holzschutzmitteln behandelt und/oder mit Oberflächenbeschichtung versehen sind, nicht immer den ausgewiesenen Brandverhaltensklassen D-s2, d2 bzw. D-s2, d0 entsprechen. Die Europäische Kommission erklärte dann, dass eine Klassifizierung ohne weitere Brandprüfung (CWFT) nicht zulässig ist, wenn das Material behandelt wurde. Als Reaktion darauf stellte die Kommission im November 2022 den Entwurf einer Delegierten Verordnung vor und startete im Frühjahr 2023 eine öffentliche Konsultation. Der GD Holz hat sich von Anfang hier stark eingebracht und versucht, eine möglichst praktikable Lösung für den Markt zu finden.

Zur Prüfung des Brandverhaltens von Wand- und Deckenbekleidungen aus Massivholz gibt es zwei Möglichkeiten, die Anwendung des Kleinbrennertests nach EN ISO 11925-2 zum Nachweis der Brandklasse E oder die Prüfung nach EN 13823 mit dem deutlich aufwändigeren SBI-Test für die Brandklassen A2, B, C und D.

Die Delegierte Verordnung umfasst Produkte, die der harmonisierten Norm EN 14915 entsprechen:

  • Wand- und Deckenverkleidungen für den Innenbereich
  • Wand- und Deckenverkleidungen für Außenanwendungen.

 

Quellen: IHD, DeSH, HDH

(zel)


Foto: © timpuls-holzgebaeude-zimmerbrand.jpg

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