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Keilzinkung im Außenbereich zulässig?

01.06.2022rss_feed

Keilzinkung im Außenbereich zulässig?

Insbesondere für KVH wird oft keilgezinktes Material verwendet – doch dessen Anwendungen sind meist im Innenbereich (Nutzungsklassen 1, trocken) oder geschützten Bereich (Nutzungsklasse 2, feucht).

Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Fassadenelemente, Terrassendielen, Konstruktionshölzer oder Sichtschutz-Zäune bestehen auch oft aus keilgezinktem Holz.


Durch Keilzinkung ist es möglich, einzelne Abschnitte in Längsrichtung zu Stücken in gewünschter Länge zu fügen. Aus dem Rohmaterial können unerwünschte Holzmerkmale wie Harzgallen, Rindeneinschlüsse oder große Äste ausgekappt und Stücke in gewünschter Sortierung hergestellt werden. Dem Aufwand der Keilzinkung ist der Vorteil einer sehr hochwertigen Ware gegenüberzustellen.

Doch bei einer Verwendung im Außenbereich (Nutzungsklasse 3, bewittert) herrscht eine hohe Belastung auf das Material, insbesondere bei horizontal verbauten Teilen wie Terrassendielen, da die Rücktrocknung schwierig ist.

Für tragende Konstruktionen darf keilgezinktes Holz nur in den Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden (DIN 20000-7) – das ist v. a. relevant für Carports, Balkone oder aufgeständerte Terrassen – in den voll bewitterten Bereichen darf keilgezinktes Holz nicht verwendet werden!

Der technische Hintergrund, weshalb Keilzinkenverbindungen in Nutzungsklasse 3 nicht zulässig sind, ist das Zinkenspiel. Die Fräsungen greifen nicht bis in die letzte Ecke übereinander. Genau dort kann Feuchtigkeit kapillar über die Faserenden gut aufgenommen werden, was zu einer Auffeuchtung und Quellen an dieser Stelle führt. Im tragenden Bereich ist das eine Sollbruchstelle, weshalb dies nicht zulässig ist. Bei Brettschichtholz liegen die gezinkten Lamellen verteilt über den Querschnitt, weshalb dies in Nutzungsklasse 3 in bestimmten Fällen zulässig ist.

 

Keilzinkung bei Terrassendielen

In Veröffentlichungen von Holzforschung Austria (HFA) ist das Verwenden keilgezinkter Terrassendielen (nicht tragende Konstruktionen) unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Als Zinkenlänge werden 10 mm empfohlen. Eine Lücke zwischen Zinkenspitze und Zinkengrund (= Zinkenspiel) ist aus Gründen des konstruktiven Holzschutzes nicht zulässig. Im unmittelbaren Zinkenbereich ist ein gerader Faserverlauf erforderlich, für die Einzelteile darf nur Holz gleicher Holzart mit ähnlicher Struktur verwendet werden. Die Kernseite aller Einzelteile muss auf der gleichen Seite des keilgezinkten Brettes liegen. Zur Verklebung ist ein Klebstoff vom Typ I nach EN 301 oder ein gleichwertiger Klebstofftyp zu verwenden. Die Einhaltung dieser Empfehlungen sollte für keilgezinkte Terrassenbelagsbretter nachgewiesen sein.

Laut HFA liegen mehrjährige Erfahrungen über die Eignung keilgezinkter Bretter – vorwiegend aus Lärchenholz im bewitterten Außenbereich – vor, aufgrund derer das Material bei Einhaltung der obigen Empfehlungen als geeignet bezeichnet werden kann.

Zu berücksichtigen ist, dass optische Unterschiede aufgrund von Farbunterschieden oder unterschiedlicher Jahrringlage zu einem eher lebhaften Erscheinungsbild führen können, das auch nach längerer Bewitterung durch die Vergrauung nicht ganz ausgeglichen wird.

 

Einsatz von keilgezinktem Holz in der Fassade

Fassadenelemente, wie z. B. Rhombusleisten sind fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile und daher als Bauprodukt zu sehen, für die bauaufsichtliche Regelungen greifen. Aufgrund der Kleinformatigkeit müssen diese keine Festigkeitswerte wie Bauholz aufweisen, sind aber als sicherheitsrelevant einzustufen.

In den Fachregeln des Zimmererhandwerks (FR 01, Ausgabe Jan. 2020) zu Außenwandbekleidungen aus Holz gibt es keine Regelungen zur Keilzinkung. Allerdings ist nach FR 01 für den Einsatz von Fassadenelementen aus Nadelholz, Holz der Güteklasse 2 nach DIN 68365 zu verwenden. Diese Norm gibt vor, dass die Zulässigkeit von Keilzinkung zu vereinbaren ist.

Es sollte demnach eine Vereinbarung existieren, indem mit Bauherr, ausführendem Handwerk und Hersteller/Handel der Verwendung keilgezinkten Materials zugestimmt wird. Zudem sollte der Hersteller gewährleisten, dass die verwendeten Klebstoffe so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Unversehrtheit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauwerks erhalten bleibt. (EN 301). Dies sollte am besten über eine Prüfung oder sonstigen Nachweis belegbar sein.

Unter der Voraussetzungen einer durch den Hersteller zugesicherten Produkteigenschaft und entsprechender Vereinbarung zwischen Planer, Bauherrn und Ausführendem spricht der Verwendung von keilgezinkten Fassadenbrettern nichts mehr entgegen. Dies stellt aber leider eine komplexe Regelung dar, die nicht praxistauglich ist und nur für Einzelfälle das richtige Mittel zu sein scheint.

 

Was ist der richtige Klebstoff?

Wenn keilgezinktes Holz zum Einsatz kommt, hat der Hersteller zu gewährleisten, dass Klebstoffe (für allgemeine Zwecke, für Keilzinkenverbindungen oder fugenfüllende Klebstoffe) %E2%80%A6 so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Unversehrtheit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauwerks erhalten bleibt., so EN 301. Somit ist es an dem Hersteller einen geeigneten Klebstoff zu verwenden – dies sollte am besten über eine Prüfung oder Nachweis belegbar sein.

In Anlehnung an die Vorgaben der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. sollten Klebstoffe des Typ I nach DIN EN 301 oder DIN EN 15425 verwendet werden. Für die Keilzinkung sind dies in der Praxis meist PUR-Klebstoffe. Dies ist auch als Empfehlung für keilgezinktes Fassadenholz zu sehen.

 

(zel)


Foto: © Überwachungsgemeinschaft KVH e. V., Wuppertal

Foto: © Überwachungsgemeinschaft KVH e. V., Wuppertal