Holzwirtschaft fordert Kanzler zu Anpassungen bei neuer EU-Regulierung EmpCO auf
DHWR wendet sich an Bundeskanzler Merz und warnt vor Überforderung des Mittelstands durch die gleichzeitige Umsetzung mehrerer EU-Vorgaben.
Der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) hat sich mit einem Eilschreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt und eine praxistaugliche Ausgestaltung der europäischen EmpCo-Richtlinie gefordert, welche sogenanntes Greenwashing verhindern soll. Aktuell besteht die Gefahr, dass viele Unternehmen der Holzwirtschaft durch die zeitgleiche Umsetzung mehrerer europäischer Regelwerke zunehmend unter Druck geraten. Dazu zählen insbesondere die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie die ab dem 27. September 2026 anzuwendende EmpCo-Richtlinie.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Schwäche zentraler Absatzmärkte fordern die deutsche Holzwirtschaft und der GD Holz die Bundesregierung nachdrücklich auf, von weiteren bürokratischen Belastungen abzusehen. Insbesondere zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Prüfpflichten treffen die Unternehmen in einer ohnehin herausfordernden wirtschaftlichen Situation unverhältnismäßig und stehen im Widerspruch zum erklärten Ziel des Bürokratieabbaus und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Besonders kritisch sind die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie an Umweltaussagen in Werbung und Kommunikation zu sehen. Unternehmen müssten bestehende Aussagen auf digitalen Kanälen, Verpackungen und Werbematerialien rechtlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen, was zu erheblichem Beratungs- und Kostenaufwand sowie zu Unsicherheiten bei der Kommunikation von Nachhaltigkeitsleistungen führt.
Vor dem Hintergrund des nahenden Anwendungsbeginns sind kurzfristige politische Maßnahmen notwendig, insbesondere bei Übergangs- und Abverkaufsregelungen für bereits produzierte Waren. Zudem wird eine Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene angeregt, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Es braucht eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität mittelständischer Unternehmen, bei der Nachhaltigkeits- und Verbraucherschutzziele praktikabel umsetzbar sein müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionsbereitschaft und Innovationskraft der Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Die Ziele eines wirksamen Verbraucher- und Umweltschutzes sind zu unterstützen. Gleichzeitig sieht der DHWR dringenden Handlungsbedarf, um die Kumulation neuer regulatorischer Anforderungen beherrschbar zu gestalten. Mit dem Schreiben an das Bundeskanzleramt setzen wir ein deutliches Signal für mehr Praxistauglichkeit und eine spürbare Entlastung unserer Unternehmen. (tl)

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