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Hinweise zur Umsetzung der neuen Schweizer Holzhandelsverordnung

04.08.2021rss_feed

Hinweise zur Umsetzung der neuen Schweizer Holzhandelsverordnung

Wie bereits mehrfach berichtet, müssen Schweizer Importeure ab dem 1.1.2022 die Vorgaben der Holzhandelsverordnung (HHV) umsetzen. Die GD Holz Service GmbH hat deshalb ein Infoblatt für alle betroffenen Exporteure erstellt.


Die HHV ist ein Pendant zur EUTR, eine gegenseitige Anerkennung zwischen HHV und EUTR ist beabsichtigt. Bis es so weit ist, müssen Schweizer Importeure für alle Importe von Holz und Holzprodukten, die unter die HHV fallen (identischer Anwendungsbereich wie die EUTR) ein Sorgfaltspflichtsystem anwenden, das den Import von illegal eingeschlagenem Holz verhindert. Dies gilt ausdrücklich auch für Holz, das in der EU eingeschlagen wurde, und auch unabhängig davon, ob für das Holz in der EU bereits ein Sorgfaltspflichtsystem angewandt wurde.

Die in der Schweiz für die Umsetzung der HHV zuständige Behörde ist das Bundesamt für Umwelt, kurz BAFU. Im Austausch mit dem BAFU haben wir ein Informationsblatt erstellt, das auflistet, welche Informationen Schweizer Importeuren ab dem 01.01.2022 zur Verfügung gestellt werden sollten (siehe unten). Sobald sich hier Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie darüber informieren. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an kraft@gdholz.de. (fk)



Foto: © www.bav.admin.ch

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