Haftungsweitergabe an Fuhrparkleiter und jährliche Kontrolle der Führerscheine
Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut daraufhin, dass Firmen/Geschäftsführer sich jährlich die Führerscheine der LKW-Fahrer als auch der Außendienstmitarbeiter zeigen lassen müssen, um zu kontrollieren, ob noch eine Fahrtüchtigkeit bzw. Fahrerlaubnis vorliegt. Sinnvoll ist es, eine Kopie mit Datum anzufertigen und diese in der Personalakte abzulegen.
Immer wieder werden Fahrer erwischt
, die bereits seit langem ohne Fahrerlaubnis fahren und so, abgesehen von versicherungstechnischen Folgen, auch Fuhrparkleiter und Geschäftsführung in große Probleme bringen.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch nochmal einmal darauf hinweisen, dass auf eine klare Absprache, wer bei der Ladungssicherung in die Verantwortung genommen wird, geachtet werden muss. Selbstverständlich ist der Fahrer selbst für seine Ladung verantwortlich, aber auch Vorgesetzte bis hin zum Geschäftsführer/Inhaber können in Regress genommen werden, wenn hier keine klaren und transparenten Vereinbarungen vorliegen.
Der GD Holz empfiehlt die Broschüre: Ladungssicherung – Bevor es zu spät ist
in der beschrieben wird, wie und was bei Ladungssicherung im Holzhandel zu beachten ist und zeigt alles Wissenswertes noch einmal chronologisch und mit praktischen Hinweisen versehen auf. Diese Datei können Sie kostenlos beim Verband abrufen. (hd)
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