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Geschützt, aber eben nicht verboten: CITES gibt dem Handel zusätzliche Sicherheit

05.04.2023rss_feed

Geschützt, aber eben nicht verboten: CITES gibt dem Handel zusätzliche Sicherheit

Die jüngste Aufnahme mehrerer tropischer Baumarten in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) hat in der Holzbranche eine Vielzahl von Bedenken ausgelöst, darunter die Befürchtung, dass der Handel mit dem Holz dieser Arten problematischer sein würde oder von nun an komplett verboten wird. Letzteres ist definitiv falsch. Es gibt weitere positive Aspekte einer CITES-Listung.


Beispielsweise wird dem Handel und seinen Kunden zusätzliche Sicherheit in Bezug auf verantwortungsvolle Beschaffung und Nachhaltigkeit gegeben. CITES klassifiziert Flora- und Fauna-Arten in den Anhängen I, II und III nach dem Grad ihrer Gefährdung und dem erforderlichen Schutz. Die Anhänge definieren, ob und unter welchen Bedingungen der internationale Handel mit ihnen erlaubt ist.

Im Februar 2023 neu aufgenommen wurden die afrikanischen Populationen von Doussie (Afzelia spp.), Khaya Mahagoni (Khaya spp.) und Padouk (Pterocarpus). Ebenfalls neu aufgenommen wurden die südamerikanischen Arten Ipé (Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp.) sowie Cumaru (Dipteryx spp.). Deren Unterschutzstellung tritt am 12. November 2024 in Kraft.

Anhang II umfasst also Arten, die nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber reguliert werden sollte, um eine übermäßige Ausbeutung zukünftig zu vermeiden.


Für den Handel mit Arten des Anhangs II sind Genehmigungen erforderlich, die im Allgemeinen auf der Grundlage von Ausfuhrquoten der Länder erteilt werden. Diese werden auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung des Umfangs der nachhaltigen Nutzung der Bestände festgelegt. Die Genehmigungen erfordern auch den Nachweis der Legalität und der Rückverfolgbarkeit. Ziel der CITES-Listung ist es also, den nachhaltigen Handel mit Arten zu gewährleisten und gleichzeitig den wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Dieser Handel ist oft eine wichtige Einkommensquelle für die lokale Bevölkerung und CITES erkennt an, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung - einschließlich einer nachhaltigen Holzernte – die beste Garantie für das Überleben der Wälder ist.

Es darf und muss auch erwähnt werden, dass beispielsweise im Fall von Afrormosia (Pericopsis spp.) (seit 1992 in Anhang II) der Handel mit dieser Art auch dank der CITES-Unterschutzstellung sich nachhaltig und legal positiv entwickelt hat. Die Verwendung dieser gelisteten Arten gibt die Gewissheit, dass deren weitere Nutzung verantwortungsvoll, staatlich überwacht und in den meisten Fällen sogar nachhaltig ist. (nop)


Foto: ©  Ramdannain - Thinkstock

Foto: © Ramdannain - Thinkstock


Eckart Stuhlmann
05.04.2023 15:20
Dadurch, daß man alles schön redet, wird die Realität aber nicht besser. Grundsätzlich ist Cites nicht schlecht, aber wenn das so weitergeht, wird bald alles unter Schutz gestellt. Tatsache ist leider, daß die Kunden vor Cites-Hölzern zurückschrecken. Gutes Beispiel war Bubinga, was heute fast keine Rolle im Handel mehr spielt. Es ist richtig, das die Cites Listung kein Verbot darstellt, aber sicherlich ein großes Hindernis für den Verkauf. Der bürokratische Aufwand und der enorme Zeitaufwand für die Verwaltung ist nicht zu unterschätzen. Viel Positives kann ich daran nicht erkennen. E.Stuhlmann Max Cropp e.K.

Nils Petersen
24.04.2023 17:55
Hallo Herr Stuhlmann,
danke für Ihren Beitrag.
Wenn Sie Möglichkeiten sehen, wie der GD Holz hier noch weiter unterstützen kann, lassen Sie es uns gern wissen. Ich melde mich dazu telefonisch bei Ihnen. Der Punkt, dass in den Handel und auch zum Endverbraucher weiter über die Gegebenheiten von CITES aufgeklärt werden muss, wurde beim Außenhandelstag mehrfach angesprochen - das nehmen wir auf. Rest gern telefonisch.
Viele Grüße aus Berlin, Nils O. Petersen