GD Holz stellt einen Code of Conduct zum Lieferkettengesetz zur Verfügung
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft kaum Mitglieder des GD Holz direkt. Dennoch werden auch kleinere Händler immer wieder mit Verpflichtungserklärungen ihrer Kunden konfrontiert. Der GD Holz hat einen Code of Conduct für seine Mitglieder entwickelt, mit dem solche Anfragen beantwortet werden können.
Das LkSG führt zu einem hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen (Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern). Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
In letzter Zeit häufen sich jedoch die Fälle, in denen Mitglieder des GD Holz Verpflichtungserklärungen ihrer Kunden unterzeichnen sollen. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung würden weitreichende Verpflichtungen und Haftungsansprüche auf den Unterzeichner übergehen. Der GD Holz stellt daher seinen Mitgliedsunternehmen einen Verhaltenskodex, den sogenannten Code of Conduct, in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Dieser kann zur Beantwortung solcher Anfragen genutzt werden.
Der Code of Conduct enthält eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sowie Präventionsmaßnahmen im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette. Unterzeichnende Unternehmen verpflichten sich, die Anforderungen des Code of Conduct kontinuierlich zu erfüllen und die darin enthaltenen Prinzipien als wesentlichen Bestandteil der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern zu betrachten.
Darüber hinaus hat der GD Holz ein FAQ erstellt, das Hinweise zur Anwendung des vierseitigen Code of Conduct enthält.
Der GD Holz empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen die Nutzung des Code of Conduct.
Der Code of Conduct und die dazugehörigen FAQs finden Sie im Bürokratieguide des GD Holz.
Einen Link dazu finden Sie hier unter dem Punkt Compliance Management System: Bürokratieguide
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an lk@gdholz.de (lk)
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