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GD Holz sieht Stichtagsregelung bei Inverkehrbringen von Holzwerkstoffen mit alten/neuen Formaldehydgrenzwerten

31.07.2019rss_feed

GD Holz sieht Stichtagsregelung bei Inverkehrbringen von Holzwerkstoffen mit alten/neuen Formaldehyd-Grenzwerten

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit hat entschieden, dass ab Januar 2020 nur noch Holzwerkstoffe mit einer reduzierten Formaldehyd-Emission (de facto-Halbierung des E1-Wertes auf E 0,5) in Verkehr gebracht werden dürfen. Für den GD Holz ein wichtiger Anlass, um gegenüber den zuständigen Behörden die Legaldefinition von 'Inverkehrbringen' klar zu stellen:


Bezugnehmend auf das Chemikaliengesetz (ChemG) und andere Quellen ist die Ware mit Einbringen in das Lager in Verkehr gebracht. Ware, die vor dem Stichtag 31.12.2019 mit alten Formaldehyd-Grenzwerten (E1) eingelagert worden ist, darf nach dem Stichtag verkauft werden. Ware, die nach dem Stichtag 31.12.2019 in das Lager aufgenommen wird, muss den neuen Grenzwert halten. Natürlich kann auch weit vor dem Stichtag Ware mit neuem Grenzwert in das Lager gebracht werden.

Bitte beachten Sie das anhängende Schreiben, in dem wir diesen Sachverhalt klar darstellen.

Ein Musterschreiben für Ihre Partner der Holzwerkstoffindustrie haben wir in Vorbereitung. In diesem Musterschreiben können Sie auf die neue Regelung hinweisen. (gb)


 

 

Anmerkung: Für den normativ-technischen Hintergrund der Änderung verweisen wir noch einmal auf unsere Newsletter vom 6. Feb. und 17. Juli 2019.