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GD Holz aktualisiert seine Allgemeinen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (ALZ)

21.04.2021rss_feed

GD Holz aktualisiert seine Allgemeinen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (ALZ)

Zahlreiche Mitglieder verwenden unsere ALZ, die wir regelmäßig einer rechtlichen Prüfung unterziehen und dann an die neuen rechtlichen Vorgaben anpassen. Die ALZ für den gewerblichen Handel mit Holz sind jetzt auf dem Stand April 2021 und können bei uns abgerufen werden. Im Folgenden stellen wir die vorgenommenen Änderungen dar.


Vorab möchten wir aber feststellen, dass keine Klausel, die sich in der Fassung der ALZ aus 01/2018 befindet, inzwischen von den Gerichten für unzulässig erklärt wurden, so dass eine Anpassung zwingend notwendig war. Bei den vorgenommenen Änderungen handelt es sich um Schärfungen und vor allem haben wir aufgrund der aktuellen Erfahrungen die Höhere Gewalt Klausel angepasst. Sie erfasst jetzt alle unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umstände, z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks oder Pandemien, gleichgültig, ob diese Umstände im Bereich des Verkäufers oder eines Lieferanten eintreten und verlängert die Lieferfrist bzw. die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Für den Fall, dass die Leistung aufgrund der vorgenannten Umstände unmöglich wird, wird der Verkäufer von seinen Leistungspflichten frei.

Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass auch die ALZ-Version 2021 keinen eigenen Kontokorrentvorbehalt enthält, dazu verweisen wir auf den Bericht in der ChefInfo 11/2020 und den Artikel im NL 5/2017. Sollten Sie dazu Gesprächsbedarf haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf.


Sollten Sie Interesse haben, mehr über die vorgenommenen Änderungen zu erfahren, leiten wir Ihnen gern alle Informationen dazu zu.

Die neue Version der AGB können Sie gern unter korsch@gdholz.de abrufen.

(ga)


Foto: © fotogestoeber - fotolia.com

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