search

Fördermaßnahmen zum Wohnungsneubau

19.04.2023rss_feed

Fördermaßnahmen zum Wohnungsneubau

Die Förderung des Wohnungsneubaus und zur energieeffizienten Sanierung und Modernisierung hat weitreichende Änderungen erfahren. Diese sind insbesondere darauf ausgerichtet, im Wohnungsbau und im Gebäudebestand das Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen nachhaltig voranzubringen. In diesem Zusammenhang wurde auch der gesetzliche Standard für die Förderung von Neubauten von EH55 auf EH40 verschärft.


Die aktuelle Bundesförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zielt auf eine bessere Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Sie besteht aus vier Teilprogrammen:

- BEG WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
- BEG NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude)
- BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).
- BEG KfN (Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden)



Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).Die Förderung erfolgt entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln (Kredit) für Komplettsanierungen oder den Neubau bei der KfW. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.


Für das neue KfN-Programm, das am 1. März 2023 gestartet ist, stehen in 2023 insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten. Bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erfolgt eine erhöhte Förderung. Neben dem Neubau wird die Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 13,9 Milliarden Euro gefördert.


Informationen zur Bundesförderung sind bei der KFW über den Link

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren

und beim BAFA über den Link

www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html;jsessionid=8E4C5B279A97C2E6AB758B462480D4F5.2_cid371%5D

abrufbar. Details zur BEG sowie aktuelle Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Informationen zum neuen KfN-Programm sind unter dem folgenden Link abrufbar:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html