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Europäisches Lieferkettengesetz und Verordnung entwaldungsfreier Lieferketten (EUDR) – Schnittmengen und Unterschiede:

14.02.2024rss_feed

Europäisches Lieferkettengesetz und Verordnung entwaldungsfreier Lieferketten (EUDR) – Schnittmengen und Unterschiede:

Das europäische Lieferkettengesetz soll EU-Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern und einem Umsatz von mehr als 150 MIO € dazu verpflichten, entlang der gesamten Lieferkette Verstöße gegen Umweltschutz, Menschenrechte und Gefahren für die Gesundheit zu überprüfen. Dies muss entsprechend dokumentiert werden. Für Unternehmen aus speziellen Sektoren wie dem Holzsektor/Holzimport (Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffe) gelten die Grenzwerte bereits ab 250 Arbeitnehmern und mehr als 40 MIO € Umsatz (Netto). Für letztere gilt eine Überganspflicht von 4 Jahren bis zur Umsetzung, für die größeren von 2 Jahren jeweils nach Inkrafttreten.


Die EUDR betrachtet dagegen ausschließlich die erste Stufe der Wertschöpfungskette, also ist die Holzernte legal und entwaldungsfrei. Die Informationen müssen entlang der Lieferkette weitergegeben werden, diese ist aber selbst nicht zu prüfen. Für die EUDR gibt es keine Unternehmensuntergrenze, alle sind betroffen. Die EUDR tritt Ende des Jahres in Kraft, es gibt keine Übergangsfristen. Dazu gelten die Vorschriften der EUDR für Import und Export. Die EUDR hat mit der EUTR (Timber Regulation) einen Vorgänger, nach dem Holzimporteure bereits seit 2012 eine Sorgfaltspflicht durchführen müssen, orientiert an Legalität, allerdings nicht an der Frage, ob das Holz aus entwaldungsfreien Regionen kommt.

Beide Regelungen bedeuten für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, die Lieferwege werden eingeschränkt, es kommt u.U. zur Konzentration von Unternehmen, zu Lasten des Mittelstandes.


Zum EU-Lieferkettengesetz ist zunächst gestoppt, da es im EU Rat keine qualifizierte Mehrheit bekommen hätte, insbesondere Deutschland hat sich gegen eine Verabschiedung der Verordnung in dieser Form ausgesprochen. Dazu der Deutsche FDP-Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann: Das Gesetz ist schlecht für die Lieferländer und schlecht für Deutschland. Es werde nicht mehr Investitionen geben, sondern weniger. Die Kaufkraft der EU reicht nicht aus, um die Wettbewerbsbedingungen der globalen Märkte zu diktieren. Am EU-Lieferkettengesetz muss nun nachgebessert werden, insbesondere die Haftungsregeln für Unternehmer stehen in der Kritik, aber auch der hohe bürokratische Aufwand zu Prüfung der gesamten Lieferkette. (gb)




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