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Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Finaler Text im EU-Amtsblatt veröffentlich

09.07.2024rss_feed

Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Finaler Text im EU-Amtsblatt veröffentlich

Am Freitag, den 05.Juli 2024 wurde der endgültige Rechtstext der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 26. Juli 2024 in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten bis zum 26. Juli 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.


Die europäische Lieferkettenrichtlinie, offizieller Titel: Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive, (kurz CSDDD oder gesprochen CS3D) befasst sich mit unternehmerischen Nachhaltigkeitspflichten. Die EU-Richtlinie verlangt von Unternehmen die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im eigenen Unternehmen und in der gesamten Wertschöpfungskette zu vermeiden. Die CSDDD enthält weitreichendere Berichtspflichten als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), allerdings ist der Anwendungsbereich der direkt betroffenen Unternehmen enger gefasst.

 

Hier ein kurzer Vergleich von LkSG und CSDDD:

LkSG:

  • Inkrafttreten: 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, 2024 bei mehr als 1.000 Beschäftigten
  • Sanktionen: Keine zivilrechtliche Haftung. Bußgelder: bis zu 8 Mio. € oder 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes (für Unternehmen mit > 400Mio € Jahresumsatz)

CSDDD:

· 1. Inkrafttreten gestaffelt nach Mitarbeiterzahl und Gesamtumsatz:

  • 2027 bei über 5.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz über 1.500 Millionen €
  • 2028 bei über 3.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz über 900 Millionen €
  • 2029 bei über 1.000 Beschäftigten und einem Gesamtumsatz über 450 Millionen €

· 2. Sanktionen: Zivilrechtliche Haftung. Bußgelder: bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bekanntmachung eines Verstoßes unter Nennung des Unternehmensnamens


Die Wachstumsinitiative der Ampelregierung hat nun einen Entwurfsschreiben veröffentlicht, nach dem das deutsche LkSG an die CSDDD angepasst werden soll.

Dem Entwurfsschreiben zufolge sollen folgende Änderungen erfolgen:

  • Das LkSG soll nun auf den Anwendungsbereich der CSDDD reduziert werden.
  • Unternehmen, die noch nicht nach dem LkSG berichten, können bis zum Beginn der CSDDD im Jahr 2027 warten.
  • Es werden bis dahin keine Sanktionen bei Verstößen der Berichtspflichten erfolgen.
  • Unternehmen, die weiterhin nach dem bestehenden System berichten wollen, können dies tun.

Mit den Änderungen soll der durch das LkSG entstandene Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen ausgeglichen werden. Wir werden das Thema weiterverfolgen und Sie über relevante Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte hat ein Forum eingerichtet, in dem alle Fragen rund um LkSG und CSDDD gestellt werden können. Der erste Termin findet am 6. August 2024 von 10.30 bis 11.30 Uhr unter folgendem Link statt: Link

(lk)

 


Foto © Thinkstock.com

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