EUDR: Verschiebung und mögliche Überarbeitung?
Die EUDR muss eigentlich ab 30.12.2024 angewandt werden. Am morgigen Donnerstag soll nun im Europaparlament über eine Verschiebung um ein Jahr abgestimmt werden. Gleichzeit sorgt ein Vorschlag für eine umfangreiche Überarbeitung der Verordnung für Aufsehen. Wir fassen die aktuelle Lage zusammen.
Wie bereits berichtet hat die EU-Kommission am 02.10.2024 vorgeschlagen, die EUDR um ein Jahr zu verschieben. Der EU-Ministerrat hat diesem Vorschlag bereits zugestimmt. Am 14.11.2024 ist nun die noch ausstehende Abstimmung im EU-Parlament anberaumt.
Vergangenen Donnerstag erreichte uns die Nachricht, dass die EVP-Fraktion im EU-Parlament, der auch die CDU/CSU angehört, diesen Termin nutzen will, um umfangreiche Änderungen der EUDR zu erreichen. Federführend ist dabei die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider aus Rheinland-Pfalz. Hier eine grobe Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen:
- Händler (Firmen, die innerhalb der EU kaufen und verkaufen) werden im Wesentlichen von der EUDR ausgenommen.
- Es wird eine vierte Risikokategorie namens
kein Risiko
eingeführt. Für Produkte aus dieser Kategorie müssen vor dem Inverkehrbringen lediglich Informationen gesammelt, aber keine Sorgfaltserklärungen abgegeben werden. Zudem sind keine Koordinaten nötig. - Der Anwendungsbeginn der EUDR wird um zwei Jahre auf den 30.12.2026 verschoben.
Der GD Holz begrüßt, dass die Bürokratie für Händler in der Lieferkette reduziert werden soll. Dies entspricht teilweise den Forderungen, die wir seit längerer Zeit an die Politik stellen, zuletzt in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Wir sind erfreut darüber, dass unsere mehrjährige Lobbyarbeit zur EUDR jetzt endlich Früchte trägt und auf die Forderungen des Holzhandels eingegangen wird.
Wir haben die EVP jedoch auch darauf hingewiesen, dass der Änderungsantrag einige inhaltliche Lücken aufweist. Holzverarbeiter in der Lieferkette erhalten nur dann Erleichterungen, wenn sie Holz aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko nutzen. Für Holz aus Ländern mit geringem, normalem oder hohem Risiko (betrifft mutmaßlich einen Großteil des in die EU importierten Holzes) müssen Holzverarbeiter wie bisher geplant Daten weitergeben und ggf. Prüfungen durchführen. Das wäre eine massive Benachteiligung von Importware gegenüber Holz aus der EU, was der GD Holz sehr kritisch sieht. Zudem wären Vereinfachungen für den Handel hinfällig, wenn nachgelagerte Holzverarbeiter auf Informationen angewiesen sind, die der Handel dann liefern müsste.
Wie geht es nun weiter?
Laut unseren Informationen gibt es nun drei Szenarien:
- Das Parlament stimmt dem Änderungsantrag zu. Es gibt dann einen Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission, in dem die Änderungen verhandelt werden und bis Ende Dezember ein Kompromissvorschlag verabschiedet wird.
- Das Parlament stimmt dem Änderungsvorschlag nicht zu und wird dann im Dezember über eine Verschiebung der EUDR ohne Änderungen abstimmen.
- Das Parlament stimmt dem Änderungsantrag zu, der anschließende Trilog kann aber nicht mehr im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Die EUDR muss dadurch ab 30.12.2024 angewandt werden. Für diesen Fall sollen in der überarbeiteten Version der EUDR Vorkehrungen eingearbeitet werden, um betroffene Firmen nachträglich vor negativen Folgen zu bewahren.
Wir begleiten das Thema weiterhin intensiv und werden Sie über alle relevanten Entwicklungen informieren. (fk)
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