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EUDR-Lieferantenanschreiben überarbeitet

10.02.2025rss_feed

EUDR-Lieferantenanschreiben überarbeitet

Bereits im letzten Jahr haben wir ein europaweit abgestimmtes EUDR-Lieferantenanschreiben für Lieferanten aus nicht-EU-Ländern veröffentlicht. Dieses wurde nun geringfügig angepasst.


Es wurde dabei lediglich das Datum der Anwendbarkeit der EUDR vom 30.12.2024 auf den 30.12.2025 korrigiert.

Das Schreiben richtet sich ausschließlich an Exporteure aus nicht-EU-Ländern und ist in acht Sprachen verfügbar. Für EU-Lieferanten und sonstige relevante Fragen zur EUDR können Sie die Kurzversion unserer EUDR-FAQs nutzen.

Bitte senden Sie das Schreiben Ihren nicht-EU-Lieferanten zu. Wir empfehlen, dass Sie parallel dazu testweise Daten (insb. Geokoordinaten) bei Ihren Lieferanten anfordern. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferanten die für den Import notwendigen Daten ab 30.12.2025 zur Verfügung stellen können.

Das Lieferantenanschreiben finden Sie im Bürokratieguide unter der Überschrift EUTR und EUDR. Dort finden Sie auch die GD Holz EUDR-FAQs.

(fk)



Foto © Fotolia.com

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