EUDR: Kundenanschreiben überarbeitet
Nachdem die EU-Kommission vergangene Woche einen Änderungsvorschlag für die EUDR veröffentlicht hat, erhalten Holzhändler wieder vermehrt Anfragen ihrer Kunden zur EUDR. Wir haben deshalb unser Kundenanschreiben entsprechend angepasst.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht klar, für wen die EUDR ab Jahresende gilt, und welche Informationen weitergegeben werden müssen. Das hält einige Kunden aber nicht davon ab, jetzt wieder Schreiben zu verschicken und Forderungen zu stellen. Wir haben deshalb unser Kundenanschreiben an die aktuelle Situation angepasst. Kern der Aussage ist, dass Ihr Unternehmen die EUDR einhält und diejenigen Informationen weitergeben werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Mehr kann aus Sicht des GD Holz aktuell nicht getan werden.
Wir empfehlen weiterhin, Anfragen von Kunden zur EUDR nicht zu unterschreiben, sondern stattdessen unser Schreiben als Antwort zu verwenden. Das Kundenanschreiben liegt in einer PDF-Version inklusive GD Holz-Logo vor, die Sie für Ihre Kunden ausfüllen und unterschreiben können. Außerdem gibt es auch eine Textdatei ohne GD Holz-Logo, die Verbandsmitglieder beliebig anpassen und für ihre Zwecke verwenden können. Wir bitten Sie aber, bei inhaltlich angepassten Schreiben nicht den GD Holz als Autoren zu nennen. Beide Versionen sind sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfügbar.

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