search

EUDR erneut um ein Jahr verschoben

14.01.2026rss_feed

EUDR erneut um ein Jahr verschoben

Die EU-Gremien haben sich auf Vereinfachungen und eine erneute Verschiebung der EUDR geeinigt.


In der Vorweihnachtswoche haben das europäische Parlament und der Rat den Vorschlag für eine Änderungsverordnung zur Vereinfachung und Verschiebung der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) angenommen. Am 23.12. wurde die entsprechende Änderungsverordnung zur Anpassung der EUDR dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht, sodass diese drei Tage später und somit noch rechtzeitig vor dem 30.12.2025 in Kraft treten konnte.


Die Änderungsverordnung finden Sie unter folgendem Link:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502650

Mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung gelten wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Unternehmen entlang der gesamten EU-Lieferkette. Zugleich wird der Anwendungsbeginn auf den 30. Dezember 2026 verschoben.

Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung gelten insbesondere folgende Regelungen:

  • Sorgfaltserklärungen müssen nur noch von Waldbesitzern und Importeuren abgegeben werden.
  • Erleichterungen für kleine Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme (zum Beispiel kleine Waldbesitzer in Deutschland):
  • o einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
  • o Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen möglich
  • o Angabe durchschnittlicher Erntemengen pro Jahr

  • Wegfall der Verpflichtung zur Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette. Referenznummern müssen nur noch von Waldbesitzern und Importteuren an die Kunden weitergegeben werden. Diese Kunden müssen die Referenznummern dokumentieren, aber nicht weitergeben und auch keine Daten sammeln oder Prüfungen durchführen.
  • Herausnahme von Büchern, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse aus dem EUDR-Geltungsbereich.
  • Die Europäische Kommission muss bis April 2026 weitere Entlastungspotenziale prüfen, darüber dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten und gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.

Der GD Holz hat sich gemeinsam mit seinem Dachverband ETTF intensiv für die nun beschlossenen Änderungen eingesetzt. Wir sind sehr erfreut, dass unsere Arbeit erfolgreich war und wir echte Erleichterungen für die betroffenen Firmen erreichen konnten. In den nächsten Monaten werden wir die Verpflichtung der Kommission für die Formulierung weiterer Entlastungspotenziale nutzen und uns weiter für zusätzliche Vereinfachungen der EUDR einsetzen (s. auch entsprechende Meldung im heutigen Newsletter). (JS)


Foto: © EUDR

Foto: © EUDR