EUDR bei Import und Export: EU veröffentlicht Unterlagencodierungen
Bei Import und Export von Holzprodukten gilt ab 30.12.2026 die EUDR. Bei der Zollanmeldung EUDR-relevanter Waren muss zukünftig eine passende Unterlagencodierung angegeben werden. Die EU hat dafür kürzlich eine überarbeitete Liste mit Codierungen veröffentlicht.
Bei der Unterlagencodierung handelt es sich um den sog. TARIC-Dokumentencode, der bei der Zollanmeldung angegeben werden muss, um deutlich zu machen, ob es sich um einen normalen EUDR-Fall oder um einen von der EUDR ausgenommenen Sonderfall handelt. Es gibt unterschiedliche Codes (C-Codes und Y-Codes), die beispielsweise besagen, dass eine Sorgfaltserklärung vorliegt oder dass das Produkt unter eine Ausnahmeregelung fällt, für die keine Referenznummer erforderlich ist. Beim Import von Sonderfällen müssen im Falle einer Behördenprüfung entsprechende Nachweise vorgelegt werden (z. B., dass kein Holz im Produkt enthalten ist oder es sich um einen Re-Import handelt). Laut Aussage des Zolls ist es aber nicht erforderlich, bei der Verzollung irgendwelche Nachweise vorzulegen.
Wir haben ein Infoschreiben mit der kompletten Code-Liste erstellt. Dieses erhalten Sie im Bürokratieguide im Intranet (nur für Geschäftsführer zugänglich) oder auf Anfrage bei kraft@gdholz.de.
Falls Sie bei der Verzollung mit externen Unternehmen zusammenarbeiten, ist es wichtig, dass Sie diesen zukünftig für jede Verzollung neben der in der Regel erforderlichen Referenznummer die passende Unterlagencodierung mitteilen. Gerne können Sie unser Infoschreiben an Ihre Dienstleister weiterleiten. (fk)

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