EUDR – aktueller Stand
Ende letzten Jahres wurde in Brüssel beschlossen, die EUDR zu verschieben und zu vereinfachen. Bisher gibt es aber noch Unklarheiten zu einigen der Neuerungen. Wir haben gestern an einem Termin mit der EU-Kommission teilgenommen und präsentieren hier den aktuellen Stand.
Die European Timber Trade Federation (ETTF) ist der europäische Dachverband des GD Holz. Die ETTF hat einen Sitz in der Multi-Stakeholder Platform on Protecting and Restoring the World’s Forests
, in der die EU-Kommission regelmäßig über die EUDR informiert. Gestern fand ein erneuter Termin der Plattform statt, an dem drei Mitarbeiter des GD Holz teilnehmen konnten. Leider gab es trotz einer Dauer von dreieinhalb Stunden nur wenig relevante Neuigkeiten.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Die EU-Kommission wurde in der Änderungsverordnung vom letzten Jahr verpflichtet, bis Ende April weitere Vereinfachungen für die EUDR vorzuschlagen. Die Kommission hat aber erneut bekräftigt, dass sie dafür die EUDR nicht noch einmal ändern will. Anpassungen sollen stattdessen über FAQs und Leitfäden erreicht werden. Aus Sicht von GD Holz und ETTF widerspricht das dem in der EUDR festgelegten Auftrag für die Kommission. Wir setzen uns dafür ein, dass es hier echte Vereinfachungen gibt, die rechtssicher in der Verordnung verankert werden.
- Konkrete Informationen zu Vereinfachungen und FAQs wurden für Ende April angekündigt.
- Die EU-Kommission plant eine Anpassung des Anwendungsbereichs der EUDR. Welche Produkte davon betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Die betroffenen Verbände sollen hierbei beteiligt werden und ab Ende April vier Wochen Zeit bekommen, um sich zu den Vorschlägen zu äußern.
- Die EU-Kommission hat bisher ca. 150 Positionspapiere und 750 Fragen zur EUDR erhalten. Sämtliche Vorschläge, die eine Änderung der EUDR vorsehen, werden ignoriert.
- Unternehmen, die direkt von einem Marktteilnehmer (=Importeur oder Waldbesitzer) kaufen, müssen Referenznummern erhalten und dokumentieren. Es wurde klargestellt, dass es sich dabei um eine Bringschuld handelt, also dass Marktteilnehmer die Referenznummern proaktiv an ihre Kunden mitteilen müssen. Ein Händler, der in der EU einkauft, muss nicht prüfen, ob er von einem Marktteilnehmer einkauft oder nicht.
- Der Re-Import von EU-Holz, das in einem Drittland verarbeitet wird, gilt nicht als Inverkehrbringen. Es gelten dieselben Vorgaben wie beim Einkauf innerhalb der EU. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass es sich um Holz aus der EU handelt.
- Die bereits vor einem Jahr angekündigten Ausnahmen für Mustersendungen sind für Ende April angekündigt.
- Die Bereitstellung einer Referenznummer nach Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll im Normalfall ca. 10 Minuten dauern. In Fällen, in denen die zuständige Behörde ein erhöhtes Risiko für einen Verstoß gegen die EUDR feststellt, kann sich dieser Zeitraum verlängern.
- Wir haben die Kommission darauf hingewiesen, dass durch die (schlampigen) Änderungen der EUDR Ende letzten Jahres die Situation entstehen könnte, dass Unternehmen, die innerhalb der EU Ware einkaufen und dann ohne Weiterverarbeitung exportieren, dieselben Verpflichtungen bekommen wie Importeure (Sorgfaltspflichtsystem anwenden, Sorgfaltserklärung abgeben etc.). Die Kommission hat das Problem aber nicht verstanden und nur eine allgemeine Antwort gegeben. Wir haben uns im Anschluss direkt an die Kommission gewandt und hierfür eine Lösung gefordert.
GD Holz und ETTF verfolgen das Thema weiterhin intensiv. Wir werden Sie informieren, sobald es hier relevante Neuigkeiten gibt. Bei Fragen zum Thema oder bei Interesse an unserem digitalen Sorgfaltspflichtsystem für Importeure wenden Sie sich bitte an eudr@gdholz.de (fk)

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