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EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten: Neuer Verordnungsvorschlag, GD Holz im Austausch mit BMEL

21.09.2022rss_feed

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten: Neuer Verordnungsvorschlag, GD Holz im Austausch mit BMEL

Wie bereits mehrfach berichtet, plant die EU die Einführung einer neuen Verordnung zum Stopp von importierter Entwaldung. Diese soll die EU-Holzhandelsverordnung ersetzen und um einige Aspekte erweitern. Das Europäische Parlament hat nun einen dritten Verordnungsvorschlag veröffentlicht.


Die EUTR wurde 2013 unter anderem mit dem Ziel eingeführt, die globale Entwaldung durch illegalen Holzeinschlag zu verringern. Sie hat jedoch gemäß Definition keinen Einfluss auf legale Entwaldung, also z.B. die Umwandlung von Naturwald in landwirtschaftliche Nutzfläche. Mittlerweile ist es Konsens, dass die Holzwirtschaft nur einen geringen Einfluss auf die globale Waldvernichtung hat. Daher hat die EU-Kommission bereits am 17. November 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Markt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Dieser neue Verordnungsvorschlag richtet sich nicht mehr nur an Holz- / Holzprodukte, sondern auch an andere landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Soja, Palmöl oder Fleisch.

Basierend auf diesem Vorschlag hat der Umweltrat des Rates der EU (bestehend aus den Umweltministern der 27 Mitgliedsstaaten) am 28. Juni 2022 einen eigenen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, um gegen importierte Entwaldung vorzugehen.

Als letzte der drei EU-Institutionen hat nun das EU-Parlament am 13. September 2022 seinen ambitionierten Verordnungsvorschlag verabschiedet.

Somit liegen nun drei unterschiedliche Entwürfe vor, über die ab Oktober im sog. Trilog zwischen den drei Institutionen verhandelt wird. Laut Aussage des BMEL plant die tschechische Ratspräsidentschaft den Abschluss des Verfahrens Ende dieses Jahres, sodass die endgültige Verordnung Ende 2022 / Anfang 2023 in Kraft treten wird. Je nach Verhandlungsergebnis soll es dann eine Übergangsfrist zwischen 12 und 18 Monaten geben, nach der die Verordnung von den Unternehmen komplett umgesetzt werden muss.

Die drei Entwürfe unterscheiden sich teils erheblich. Die Unterschiede zwischen den Entwürfen finden Sie hier.


Grundsätzlich begrüßt der GD Holz die Verordnung, da sie endlich die wahren Verursacher globaler Entwaldung in die Pflicht nimmt, zu denen Holz nicht gehört. Jedoch hat der Verband auch deutliche Forderungen sowohl an das BMEL als auch die EU-Institutionen gerichtet. Die wichtigsten sind:

  • Die Verordnung muss angemessen umsetzbar sein und darf nicht zu einer weiteren Bürokratiesteigerung in den holzhandelnden Unternehmen führen
  • Die Verordnung muss in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichmäßig umgesetzt und kontrolliert werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, das Deutschland (mal wieder) vorauseilt und durch unverhältnismäßig strenge Herangehensweisen aus der Menge sticht. (Stichwort Level playing field)
  • Mehrfache Prüfungen desselben Produkts entlang der Lieferkette müssen unbedingt vermieden werden (Stichwort Lieferantenschutz). Auch eine verpflichtende Weitergabe des Due Dilligence-Statements kann nur unter dem Aspekt des Datenschutzes und unter Geheimhaltung der Lieferanten erfolgen
  • Die Pflicht zur Angabe von GPS-Daten muss stark vereinfacht werden. Insbesondere bei Importen aus risikoarmen Ländern sollte keine Angabe der GPS-Koordinaten notwendig sein
  • Zertifizierung muss eine wesentliche Berücksichtigung finden und zu einer erheblich vereinfachten Durchführung der Sorgfaltspflichtüberprüfung führen
  • Es sind genaue Definitionen für Waldschädigung nötig.

Der GD Holz hat diese Punkte sowohl in direkten Gesprächen mit dem BMEL kommuniziert als auch über die europäischen Verbandsstrukturen an die zuständigen EU-Gremien herangetragen. Auch wenn die drei Vorschläge nun verabschiedet sind und der Einfluss des BMEL sinken dürfte, bleibt der Verband aktiv in der Kommunikation und strebt eine möglichst unternehmensfreundliche Umsetzung der Verordnung an und weist auf die Bedürfnisse des Holzhandels hin.

Sobald es neue Erkenntnisse gibt, werden Sie umgehend informiert. (fk / js)


Foto: © Claudio Monni - Thinkstock.com

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