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EU-Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten: Europäischer Rat veröffentlicht neuen Verordnungsvorschlag

13.07.2022rss_feed

EU-Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten: Europäischer Rat veröffentlicht neuen Verordnungsvorschlag

Wie bereits berichtet, plant die EU die Einführung einer neuen Verordnung zum Stopp von importierter Entwaldung. Diese soll die EU-Holzhandelsverordnung ersetzen und um einige Aspekte erweitern. Der Europäische Rat hat nun einen neuen Verordnungsvorschlag veröffentlicht.


Der Umweltrat des Rates der EU besteht aus den Umweltministern der 27 Mitgliedsstaaten. Dieser hat kürzlich einen neuen Verordnungsvorschlag der EU-Verordnung über importierte Entwaldung veröffentlicht. Den Verordnungsvorschlag finden Sie hier:

data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10284-2022-INIT/de/pdf


Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Ursprünglich wurde gefordert, dass beim Handel innerhalb der EU teilweise die Lieferkette offengelegt werden muss. Laut aktuellem Vorschlag würde es ausreichen, wenn die Referenznummer des Due Diligence Statements (Anmeldung bei Import) weitergegeben wird.
  • Der Anwendungsbereich im Bereich Holz soll im Vergleich zur EUTR um folgende Warentarifnummern erweitert werden: 4402 (Holzkohle), 4404 (Fassreifen, Pfähle), 4405 (Holzwolle), 4417 (Werkzeugstiele), 4419 (Holz zur Verwendung bei Tisch), 4420 (Einlegearbeiten, Kästchen etc.), 4421 (Sonstiges Holz, z. B. Fensterkanteln und Massivholzplatten), 9401 (Sitzmöbel)
  • Der Übergangszeitraum, in dem weiterhin die EUTR gilt, wird von 12 auf 18 Monaten verlängert
  • Geolokalisation: unter 10ha Flache reicht ein Punkt auf der Fläche, darüber muss die Grenze der Fläche mit mehreren Punkten beschrieben werden
  • Relevante Gesetze: zusätzlich zur Regelung in der EUTR noch nachhaltige Waldbewirtschaftung, Arbeitsrecht und Menschenrechte
  • Die Mindestprüfvorgaben für Behörden wurden deutlich gesenkt: 1 % aller Marktteilnehmer und großen Händler sollen jährlich geprüft werden, 5% bei Hochrisikoländern (Ursprünglich: 5% bzw. 15%). Dies entspricht in etwa dem aktuellen Vorgehen der BLE
  • Der Punkt, dass Interessierte Parteien (z.B. NGOs) gegen die Entscheidungen von Behörden klagen können, wurde gestrichen.

Als nächster Schritt soll nun das EU-Parlament am 12. September 2022 über die Verordnung abstimmen. Danach kommt es zum Trilog, also Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat. Der GD Holz verfolgt das Verfahren weiterhin intensiv und setzt sich für die Bedürfnisse des Holzhandels ein – im Bereich Offenlegung der Lieferkette konnten wir die Umweltminister bereits überzeugen. (fk)


Foto: © Wavebreak Media- Thinkstock.com

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