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EU-US Handelsdeal: Was sind die wichtigsten Punkte?

30.07.2025rss_feed

EU-US Handelsdeal: Was sind die wichtigsten Punkte?

Um das Elementare für den Holzhandel und Holzimport gleich vorwegzunehmen: Noch ist nicht sicher, ob Holzexporte in die USA mit 15% belastet werden oder zollfrei sind; gleichsam ist nicht gesichert, dass EU-Importe ohne zusätzliche Zollerhebung in den Binnenmarkt überlassen werden können. Dazu braucht es eine Durchführungsverordnung mit einer konkreten Liste der betroffenen oder ausgenommenen Warentarifnummern.


Die DVO muss bis spätestens 07. August vorliegen, da anderenfalls die bereits vorbereiteten Gegenmaßnahmen greifen würden.
In früheren Gesprächen wurden Holzprodukte noch beiderseits als ausgenommen betrachtet, nun sind sie zunächst nicht explizit geregelt. Sofern beim Export in die USA die 15% zum Tragen kommen, wird dies in einem Statement der EU als Höchstsatz bezeichnet, auf den keine anderen Importzollsätze aufgeschlagen werden dürfen – das zumindest wäre eine Erleichterung gegenüber der Situation noch vor wenigen Wochen. Das Statement finden Sie hier

Bemerkenswert ist dabei, dass es sich in wichtigen Bereichen des gegenseitigen Handels vom Statement des Weißen Hauses unterscheidet, hierunter fällt insbesondere die Investitionszusage der EU in Höhe von 600 Mrd. Euro, wobei es sich vielmehr um eine Absichtserklärung von in der EU ansässigen Unternehmen handeln dürfte. Insbesondere der Satz, es handele sich bei dem Deal um ein politisches Abkommen, das nicht rechtlich bindend ist und weiter ausverhandelt werden muss, lässt aufhorchen!

www.whitehouse.gov/fact-sheets/2025/07/fact-sheet-the-united-states-and-european-union-reach-massive-trade-deal


Die wichtigsten Sortimente bei den Einfuhren aus den USA, darunter Laubrundholz, wichtige Schnittholzsortimente und Furniere, blieben bislang aus der Verhandlungsmasse der EU ausgenommen – dafür hatten sich führende EU-Holz-Dachverbände erfolgreich eingesetzt und wir werden das in den jetzt anstehenden Detailverhandlungen auch weiterhin tun. Über allem schwebt noch die Section 232-Untersuchung der USA, innerhalb derer festgestellt werden soll, ob Importe in die USA, unter anderem von Schnittholz und Hobelware, eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen – und der Zusammenhang liegt ja auf der Hand! Die Untersuchung soll spätestens im November abgeschlossen sein, möglicherweise auch schon früher, und kann, je nach Ergebnis, die Zollsätze auf beiden Seiten für den Handel mit Holzprodukten erneut beeinflussen. In Summe wurde also das letzte Wort bei weitem noch nicht gesprochen, weitere Details müssen folgen und wir werden Sie informieren. (nop)


Foto © Fotolia.com

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